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Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg: Verbandsverdienste

24.05.2016 13:24 Uhr
Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg: Verbandsverdienste
Führten durch die Tagung: Frank Schumacher (Vorsitzender der Fachgruppe Tankstelle) und Julia Cabanis (Leiterin der Rechtsabteilung und ab 1. Juli ebenfalls neben Beuß Hauptgeschäftsführerin).
© Foto: Annika Beyer

Anhand des Schiedsgerichts und der Refa-Studie zur Berechnung des Personalbedarfs demonstrierte der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg, warum es sich lohnt, Mitglied zu sein.

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Welche Erfolge dank guter und engagierter Verbandsarbeit möglich sind, zeigte die Jahrestagung der Tankstellenmitglieder vom Verband des Kraftfahrzeug­gewerbes Baden-Württemberg. Am 11. Mai blickte deren Verbandsspitze gemeinsam mit den Mitgliedern sowie Vertretern des Zentralverbands des Tankstellengewerbes (ZTG) und des Fachverbands Tankstellen-Gewerbe (FTG) auf die vergangenen Monate zurück. Schwerpunktthemen waren dabei die Schiedsstelle, die Refa-Studie und eine Einschätzung über das vergangene Jahr.

Frank Schumacher, der zu Beginn der Tagung in seiner Funktion als Vorsitzender der Fachgruppe Tankstelle einstimmig wiedergewählt wurde, startete seine Einführung mit einer tagesaktuellen Neuigkeit: Die frisch gewählten Koali­tionspartner Bündnis 90/Die Grünen und CDU wollen das nächtliche Alkoholverkaufsverbot ­kippen, das seit 2010 an Tankstellen in Baden-Württemberg gilt. Der Verband begrüßte diese Entscheidung ausdrücklich.

Auch ZTG-Geschäftsführer Markus Pillok kam mit einer Neuigkeit aus der Geschäftsstelle in Bonn: Die Schiedsstelle für die Tankstellenbranche ist nun endlich startklar. Sie kann bei Uneinigkeiten oder Streitfällen von allen Betreibern oder MÖG angerufen werden, die in einem der sieben Branchenverbände Mitglied sind. Ziel ist es, gemeinsam mit Schiedsrichter Volker Brüggemann mittels Regelschiedsver­fahren, Mediation oder Schiedsgerichtsverfahren eine Lösung herbeizuführen. Wich­tig ist, dass sich die beteiligten Parteien im Vorfeld auf eine Verfahrensweise einigen, weil nur dann das Schiedsgericht seine Arbeit aufnehmen kann.

Neben den Vorteilen dieser außergerichtlichen Lösung beschrieb Pillok das Prozedere. Die Formulare und der Ablauf seien dabei bewusst einfach gehalten, um eine schnelle Verfahrensdurchführung ohne übermäßigen Schriftverkehr zu ermöglichen. „Ich glaube, dass das Schiedsgericht von den großen Gesellschaften ernst genommen wird. Was dann aber daraus wird, wissen wir nicht. Das werden wir sehen“, resümierte der Geschäftsführer.

Klarheit über Kosten schaffen

Ebenfalls ein Erfolg der Verbandsarbeit aus dem vergangenen Jahr ist die Refa-Studie, die Anette Calarasu, Geschäftsführerin des Fachverbands Tankstellen-Gewerbe, vorstellte. Mit Hilfe von Umrechnungsfaktoren ist es dank der Studie möglich, den exakten Personalbedarf an einer Tankstelle zu errechnen. Dabei fließen Daten wie die Größe der Station, Anzahl der Kassen und der verschiedenen Transaktionen am Tag sowie Angebote wie Bistro und Waschanlage in die Berechnung ein.

Das Ergebnis können Tankstellenbetreiber nicht nur für die interne Überprüfung und Anpassung der Personalstruktur nutzen. Sie können die Daten zudem als Argumentationshilfe bei der Geschäftsplanung mit ihrer Mineralölgesellschaft im Bereich Personalkosten heranziehen. „Bereits 75 Prozent der etwa 50 Mitglieder, die von diesem Angebot Gebrauch gemacht haben, ließen die Ergebnisse in die Geschäftsplanung einfließen“, betonte Calarasu.

Ein gutes Jahr

Zum Abschluss berichtete ZTG-Geschäftsführer Jürgen Ziegner über Neuigkeiten aus der Branche. „2015 war ein richtig gutes Jahr, für manche sogar das beste seit langem. Und 2016 hat auch nicht schlecht angefangen“, bilanzierte er. Im Schnitt habe sich der Gewinn pro Station um etwa 2.000 Euro erhöht, auch die Bruttoverdienste im Shop sowie die Absatzzahlen bei der Wäsche hätten zugenommen. Nun werde sich zeigen, wie sich diese ­Entwicklung fortsetzt, wenn die Kraftstoffpreise steigen und Autofahrer wieder preissensibler werden.

(Autorin: Annika Beyer; Der Artikel erschien in Sprit+ Ausgabe 6/2016)

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