Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist nach Ansicht des Bundesverbands THG Quote das wichtigste Instrument für die Verkehrswende in Deutschland. "Doch das System ist schwer angeschlagen – ausgerechnet unter der Führung des Bundesumweltministeriums (BMUV)", klagt der Verband. Vermutlich fluten seit über 1,5 Jahren Unmengen aus falsch deklariertem Biodiesel und gefälschten UER-Projekten den Markt und sorgen für eine massive Entwertung des Systems der THG-Quote. Die zuständigen Behörden rechnen wohl Klimaprojekte auf die Verkehrsziele an, die gar nicht existieren.
Über den vermutlichen Biodiesel-Skandal
- Nicht nur Bauern prangern an: Betrug mit Palmöl-Import für Biodiesel
- Vorläufig: Antidumping Zölle auf Importe aus China
- Fake-Biodiesel aus China: "Attraktiver als Drogenhandel"
- THG-Quote: Biokraftstoffindustrie fordert schärfere Kontrollen
- Möglicher Bio-Diesel-Betrug: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein
"Behörden und Politik scheinen die Macht der Ölkonzerne zu fürchten. Millionen Tonnen fragwürdiger oder falscher Emissionseinsparungen wurden und werden nachweislich weiter anerkannt. Die sich aus dem Quotenhandel ergebenden Finanzflüsse hin zu erneuerbaren Energieträgern bleiben damit aus. Daran ändern auch die in Stellungnahmen und FAQs veröffentlichten Rechtfertigungen nichts", so der Bundesverband THG Quote.
Trotz mehrfacher und ausführlicher Berichterstattung in den Medien verharmlose das BMUV das Problem. Der Bundesverband THG Quote wird sehr deutlich: "Den mehrfachen Bitten der betroffenen Verbände und Unternehmen in den vergangenen Monaten um ein Treffen kommt das Ministerium nicht nach. Wir fragen uns: Wie viel Kontakt gab es hingegen zwischen BMUV und der Mineralölindustrie?"
Man befinde sich in einer realen Krise, das BMUV müsse endlich handeln und das Klima schützen. Ausgerechnet ein grün geführtes Umweltministerium bearbeite einen offensichtlichen Klimabetrug schleppend und unzureichend. Der Verband fragt sich: "Warum fährt man die heimische Bioenergiewirtschaft vor die Wand und trifft dabei auch noch die Elektromobilität hart? Es darf keine Akzeptanz für Betrug geben. Schon gar nicht mit dem Klima."
Insbesondere die vom BMUV veröffentlichten FAQ rund um den mutmaßlichen Betrug stoßen dem Bundesverband THG Quote sauer auf. Er hat deshalb einen Faktencheck durchgeführt und eine Gegendarstellung veröffentlicht.
Aus den Presse-FAQ BMUV: Wie kam es zu den Betrugsvorwürfen?
"Eines der Grundprinzipien des Systems ist es, den Einsatz möglichst günstiger Optionen mit hohen CO2-Minderungen anzureizen. Die Preise unterliegen dabei natürlichen Marktschwankungen abhängig von Angebot und Nachfrage. Seit 2023 beklagen Produzenten einen hohen Preisverfall auf dem Treibhausgasquotenmarkt und damit auch bei nachhaltigen Biokraftstoffen und vermuten dahinter betrügerisches Handeln. Bei dem Preisverfall handelt es sich aber nicht um ein isoliert deutsches Phänomen. Nach Auskunft von Mineralöl- und Biokraftstoffhändlern sind die Preise in ganz Europa gefallen, was vielfältige Gründe hat.
Einige Beispiele: Schwankungen im Quotenpreis werden regelmäßig beobachtet, insbesondere ein Preisabfall zu Beginn des jeweiligen Quotenjahres. Auch regulative Maßnahmen in anderen Mitgliedsstaaten der EU haben Einfluss auf die Biokraftstoffnachfrage und damit auf den Preis. So hat beispielsweise die schwedische Regierung Anfang 2023 eine Absenkung der verpflichtenden Beimischung von Biokraftstoffen von 30 auf sechs Prozent vorgenommen. Andere Beispiele sind das Einfrieren der Quote in Finnland und die Anrechnung von Strom aus E-Fahrzeugen in Frankreich. Dennoch gehen die Bundesregierung, die EU-Kommission und verschiedene Bundesbehörden und Staatsanwaltschaften dem Betrugsverdacht hinsichtlich mutmaßlich falsch deklarierter Biokraftstoffimporte und UER-Projekte auf den Grund."
Gegenerklärung:
"Die Antwort auf die Frage, wie es zu den Betrugsvorwürfen kam, wird hier mit einem ,Beklagen' der [heimischen] Produzenten heruntergespielt. Es gab ein lautes, auch öffentliches Aufmerksam-Machen durch alle relevanten Verbände und Institutionen an das Umweltbundesamt (UBA) und das BMUV auf:
▶ mutmaßlich falsch deklarierte Biokraftstoffe seit Anfang 2023 (erster Hinweis direkt nach dem Bekanntwerden im Januar 2023) und
▶ falsche UER-Projekte durch einen Hinweisgeber, der augenscheinlich vom UBA und dem BMUV ignoriert wurde.
Es kann hierbei der Eindruck entstehen, dass die Preisverfälle und Unregelmäßigkeiten auf dem Treibhausgasquotenmarkt durch gewöhnliche Marktschwankungen und regulatorische Änderungen in verschiedenen EU-Ländern verursacht wurden. Diese Darstellung erscheint im Vergleich zu den klaren Aussagen hochrangiger Vertreter der deutschen Umweltpolitik widersprüchlich. Der Präsident des Umweltbundesamtes berichtet dabei von einem ,Betrugsgeflecht' und Bundesumweltministerin Lemke nennt die Vorkommnisse öffentlich einen ,schweren Fall von Umweltkriminalität'. Diese Aussagen betonen die Ernsthaftigkeit und das kriminelle Ausmaß der Vorgänge.
In den gleichen FAQ schreibt das BMUV von deutlichen ,Indizien dafür, dass systematisch und mit krimineller Energie UER-Projekte in China vorgetäuscht wurden, die nicht so existieren wie dies dargestellt wurde.'
Der drastische Quotenpreisverfall von über 80 Prozent kann zudem zeitlich mit den Betrugsfällen in Verbindung gebracht werden. Es gibt einen kontinuierlichen Abwärtstrend innerhalb eines Zeitraums von über 1,5 Jahren. Es handelt sich hierbei nicht wie vom BMUV dargelegt, um "Schwankungen im Quotenpreis", die man "regelmäßig beobachtet". Einen derartigen Preisverfall hat es am Markt bisher nicht gegeben und war in dieser Form zu keiner Zeit zu beobachten. Während der Quotenpreis Anfang 2023 noch bei 425 €/t CO2 lag, ist er zum Ende des Jahres auf 130 €/t CO2 eingebrochen. Heute liegt er bei unter 100 €/t CO2."
Aus den Presse-FAQ BMUV: Wie wurde bei möglicherweise falsch deklarierten Biokraftstoffen gehandelt?
"In Bezug auf möglicherweise falsch deklarierte Importe fortschrittlicher Biokraftstoffe konnte ein Betrug sowohl national als auch in anderen EU-Staaten bisher noch nicht nachgewiesen werden, so dass es sich bisher um noch unbewiesene Verdachtsfälle handelt. Folgende Schritte wurden von verschiedenen Akteuren unternommen, um den Vorwürfen nachzugehen:
▶ Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Betrugs-vorwürfe die nationalen Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet und die Europäische Kommission umfassend über den Sachverhalt informiert. Weiterhin wurde eine Prüfung gemäß Art. 30 Abs. 10 der Richtlinie (EU) 2018/2001 (REDII) bei der EU-Kommission beantragt.
▶ Die Staatsanwaltschaft Bonn teilte mit Nachricht vom 3. November 2023 mit, dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung auf Grundlage der Strafanzeige vom 28. April 2023 abgelehnt wird. Das Ergebnis der Prüfung durch die EU-Kommission steht noch aus.
▶ Die Bundesregierung setzt sich mit großem Nachdruck für Maßnahmen zur verbesserten Betrugsprävention bei der Zertifizierung von Biokraftstoffen auf EU-Ebene ein. Außerdem wird geprüft, welche nationalen Maßnahmen zur effektiven Ergänzung möglicher EU-Maßnahmen zur Verfügung stehen.
▶ Die EU-Kommission untersucht derzeit unabhängig von den Betrugsvorwürfen Einfuhren günstiger Biokraftstoffe, die möglicherweise zu Lasten europäischer Produzenten gehen. In der deutschen staatlichen Datenbank Nabisy war im ersten und zweiten Quartal 2023 ein starker Anstieg der mit Nachhaltigkeitsnachweis ausgestellten Mengen fortschrittlichen Biodiesel chinesischer Produzenten zu verzeichnen. Ab dem 3. Quartal 2023 gingen diese Mengen jedoch deutlich zurück.
▶ Auch hat die EU-Kommission ein Antidumping-Verfahren eingeleitet. Es ist davon auszugehen, dass die Europäische Kommission wie geplant die vorläufigen Ausgleichszölle ab 16. August 2024 einführen wird."
Gegenerklärung:
"Auf der einen Seite beginnt die Pressemeldung mit dem Hinweis, dass es sich um reine unbewiesene Verdachtsfälle handelt, auf der anderen Seite hat sich auf einer vom UBA angeordneten Nachprüfung ergeben, dass von 69 anerkannten UER-Projekten mindestens 40 Projekte einer erneuten Prüfung unterzogen werden müssen. Das UBA sprach zu diesem Zeitpunkt selbst von ,deutlichen Hinweisen auf Betrug'. Wie passt das zusammen?
Trotz des öffentlichen Bekanntwerdens aufgrund von Meldungen an die Behörden im Januar 2023, erfolgte erst im April 2024 die vom BMUV benannte Strafanzeige. Erst im November wurde festgestellt, dass deutsche Strafverfolgungsbehörden (wie das BLE auch) nicht in China ermitteln können. Diesen Prozess als ,unmittelbar' zu betiteln, ist schlicht falsch und unzutreffend.
Die Staatsanwaltschaft Bonn hat das Ermittlungsverfahren nicht aufgrund mangelnder Beweise eingestellt oder weil kein Betrug gefunden wurde. Tatsächlich liegt der Grund darin, dass deutsche Behörden keine rechtliche Handhabe haben, in China gegen Unbekannt zu ermitteln. Das bedeutet nicht, dass kein Betrug vorliegt, sondern dass nationale Strafverfolgungsbehörden in diesem Fall schlichtweg machtlos sind. Vielmehr muss das Problem auf einer höheren, nämlich politischen Ebene gelöst werden. Es ist offensichtlich, dass solche internationalen Betrugsfälle nicht durch nationale Maßnahmen allein bewältigt werden können.
Die Einfuhr von Zöllen nach über 1,5 Jahren nach Bekanntwerden der Vorwürfe kann hier ebenfalls kaum als hinreichendes und zeitschnelles Handeln des Ministeriums und der zuständigen Behörden gesehen werden. Vor allem nicht, wenn bereits im April 2024 ein Workshop zwischen dem BMUV und Branchenvertretern explizit Maßnahmen gegen die Vorkommnisse erarbeitet hat, die bis heute nicht vom BMUV umgesetzt wurden."
Aus den Presse-FAQ BMUV: Wie wurde gehandelt bei UER?
"Im Zusammenhang mit so genannten UER-Projekten werden Vorwürfe gegen Projektträger und Zertifizierer erhoben. Es gibt deutliche Indizien dafür, dass systematisch und mit krimineller Energie UER-Projekte in China vorgetäuscht wurden, die nicht so existieren wie dies dargestellt wurde.
▶ Das zuständige Umweltbundesamt (UBA)arbeitet mit Hochdruck an der Aufklärung der Verdachtsfälle. Es wird dabei von einer international arbeitenden Rechtsanwaltskanzlei unterstützt. Das BMUV lässt sich vom UBA engmaschig und regelmäßig über den Stand berichten.
▶ Außerdem unternimmt die Staatsanwaltschaft Berlin eigene Ermittlungen, und es wurde bei den zuständigen chinesischen Behörden ein Ersuchen auf Amtshilfe gestellt. Erste Durchsuchungen in Deutschland wurden bereits von der Staatsanwaltschaft veranlasst.
Das BMUV hat die Verordnung zu UER direkt nach Bekanntwerden erster Verdachtsfälle geändert und damit das System der Anrechnung von UER-Projekten unverzüglich beendet. Damit endete die Anrechnungsmöglichkeit zwei Jahre früher als ursprünglich vorgesehen. Bei der Änderung der fehleran-fälligen UER-Verordnung, die die Vorgängerregierung eingeführt hatte, hat das BMUV schnell, präzise und vorausschauend gehandelt:
▶ Im Oktober 2023 wies das UBA das BMUV per Mail auf einen einzigen, diffus begründeten Verdachtsfall hin.
▶ Im Dezember 2023 wies das UBA darauf hin, dass sich Verdachtsmomente bei diesem einen Fall erhärtet haben. Im Januar gab es dann vom UBA-Hinweise auf unkonkrete Vorwürfe gegen mehrere unbenannte Projekte.
▶ Im Januar 2024 hat die BMUV-Fachebene bereits das Ende der UER-Anrechnung auf den Weg gebracht.
▶ Im Februar 2024 hat die zuständige Staatssekretärin den Referentenentwurf der neuen Verordnung gebilligt.
▶ Im Mai 2024 erfolgte der Beschluss der Verordnungsänderung im Bundeskabinett.
▶ Seit 1. Juli 2024 können keine neuen Projekte beantragt werden."
Gegendarstellung:
"Es kann der Anschein erweckt werden, das BMUV habe unverzüglich und entschlossen auf die Verdachtsfälle reagiert, indem es die Anrechnung von UER sofort beendet hat. Diese Darstellung beschönigt jedoch die Realität. Die Veröffentlichung der Frontal21-Reportage und unermüdliche Ermittlungsarbeit von Verbänden haben anscheinend mehr für die Aufarbeitung des Betruges getan als das BMUV selbst.
Tatsächlich wurde die Verordnung nicht sofort nach dem Bekanntwerden der Verdachtsfälle geändert, sondern erst nach einer Verzögerung von acht Monaten. Zudem läuft die Anrechnungsmöglichkeit der UER-Projekte noch bis Ende Juni 2025 weiter, auch wenn diese auf fragwürdigen oder gar gefälschten Projekten basieren. Auch wurden zwei der 40 unter Verdacht stehenden Projekte anscheinend ohne Hilfe durch die Staatsanwaltschaft bereits rückabgewickelt.
Der Text vermeidet außerdem offensichtlich jegliche Stellungnahme zu den Betrugsfällen, die bereits auf die nationalen Klimaziele angerechnet wurden oder noch angerechnet werden sollen. Das Schweigen zu diesem zentralen Punkt wirft ernste Fragen auf: Wie werden diese manipulierten oder gefälschten Anrechnungen in den offiziellen Statistiken berücksichtigt? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass die betroffenen Ziele dennoch erreicht werden? Das Fehlen einer klaren Antwort darauf, wie mit den bereits angerechneten Betrugsfällen umgegangen wird, verstärkt den Eindruck, dass diese Problematik bewusst ausgeklammert wird. Anstatt sich der Tatsache zu stellen, dass die Ziele möglicherweise durch falsche Daten verzerrt wurden, wird dieser kritische Aspekt schlicht ignoriert."
Aus den Presse-FAQ BMUV: Welcher wirtschaftliche Schaden ist entstanden?
"Einen Schaden haben zunächst Umwelt und Klima, weil nicht die CO2-Minderungen erzielt wurden, die gesetzlich vorgeschrieben waren. Die an verschiedenen Orten genannten Euro-Summen können wir nicht bestätigen und nicht nachvollziehen. Noch wissen wir nicht, wie viele Projekte überhaupt falsch zertifiziert wurden - daher ist auch der entstandene Schaden nicht abzuschätzen. Eines ist aber sicher: Die teilweise in diesem Zusammenhang genannten Milliardensummen sind unzutreffend. Denn diese Zahl impliziert, dass sämtliche Projekte in China gefälscht wären, wofür es keine Anhaltspunkte gibt. Außerdem legt diese Zahl die gesetzlich festgelegte Strafzahlung (Pönale) bei Nicht-Erfüllung der THG-Quote zugrunde, die in keinem Zusammenhang mit dem Sachverhalt steht. Die Pönale liegt auch mehrfach über dem am Markt tatsächlich üblichen Quotenpreis. Die Verwendung dieser Zahlen ist fachlich falsch und irreführend und sie erschwert auch die sachliche Diskussion und die notwendige Aufklärung."
Gegenerklärung:
"Der wirtschaftliche Schaden, der durch die Betrugsfälle im Zusammenhang mit falsch angerechneten UERs entstanden ist, wird relativiert. Diese Darstellung lenkt jedoch von der Tatsache ab, dass der wirtschaftliche Schaden weit über die direkt betroffenen UER-Projekte hinausgeht. Anfang 2023 lag der Preis für die THG-Quote noch bei 425 €/t CO2, während er heute unter 100 €/t CO2 gefallen ist. Dieser drastische Preisverfall hat einen ganzen Wirtschaftszweig, der sich mit THG-Quoten beschäftigt, erheblich geschädigt. Allein für die Elektromobilität kommt nur durch diesen Preisverfall Summen von fast einer halben Milliarde € pro Jahr zusammen. Mit Blick auf die UER-Projekte sprach Ministerin Lemke selbst davon, dass 40 von 69 Projekten in China unter Betrugsverdacht stünden - die Übererfüllung der Quote mit ,möglicherweise falsch deklarierten' Biokraftstoffimporten ist wahrscheinlich noch deutlich größer. Der Schaden betrifft zudem auch die Bio- und Erneuerbare-Energien-Projekte, die von diesem System abhängen. Die Verharmlosung der ökonomischen Auswirkungen ignoriert die Tatsache, dass der gesamte Markt für THG-Quoten destabilisiert wurde, was zu erheblichen finanziellen Verlusten, gestoppten Erneuerbare-Energien-Projekten und Insolvenzen in der Branche geführt hat. Das THG-Quoten System ist das zentrale Steuerungsinstrument der deutschen und europäischen Klimapolitik. Durch ein betrugsanfälliges System, ohne die Gegensteuerung von effektiven Maßnahmen, wird dieses Instrument entwertet und ausgehebelt, was unsere ehrgeizigen Klimaziele und die bisherige Klimapolitik in große Gefahr bringt.
Die Fokussierung auf die angeblich ,unzutreffenden' Schadenssummen, verschleiert zudem die Notwendigkeit, eine klare und umfassende Aufarbeitung der Situation durchzuführen. Es ist nicht ausreichend, lediglich zu betonen, dass nicht alle Projekte in China gefälscht seien oder dass die genannten Summen überhöht sind. Vielmehr muss anerkannt werden, dass die gesamte Branche und die Glaubwürdigkeit der Klimaschutzmaßnahmen durch diesen Betrug erheblich beeinträchtigt wurden."
Aus Presse-FAQ BMUV: Kosten für Autofahrer
"Autofahrerinnen und Autofahrern sind keine zusätzlichen Kosten an der Zapfsäule entstanden. Denn Zertifikate, die möglicherweise zu Unrecht erteilt wurden, machen den Sprit im Vergleich zu anderen Erfüllungsoptionen der Treibhausgasminderungsquote billiger und nicht teurer. Wichtig: Beim Zertifikatehandel fließt kein Steuergeld, sondern die Unternehmen der Mineralölindustrie zahlen für die Erfüllungsoptionen, wie zum Beispiel nachhaltige Biokraftstoffe oder vormals auch UER."
Gegenerklärung:
"Das Argument, dass Autofahrer durch den Betrug keinen Nachteil erlitten hätten, da die Kosten für Sprit nicht gestiegen, sondern sogar gesunken seien, verschleiert die eigentlichen Probleme und lässt jeglichen Fokus auf unsere Klimaziele vermissen. Eine treffende Metapher für die Absurdität dieser Logik wäre: ,Es ist, als würde man ein Ticket für eine Zugfahrt kaufen, aber die Fahrt dafür gibt es gar nicht. Und nun wird behauptet, dass es besser ist, weniger für die nicht stattfindende Fahrt zu bezahlen.' Tatsächlich bedeutet das, dass die Autofahrer für etwas gezahlt haben, das gar nicht existiert - nämlich für die vermeintliche Klimaneutralität, die durch diese gefälschten Zertifikate garantiert werden sollte. Das Argument, dass es ,besser' sei, weniger für etwas zu zahlen, das nichts wert ist, untergräbt das gesamte Konzept der gesetzlichen Verpflichtungen und des Klimaschutzes. Wenn die Einhaltung von Gesetzen ,günstiger' wird, weil man sich einfach nicht daran hält, was sagt das dann über die Integrität des Systems aus?
Das Vertrauen der Bürger in die Klimapolitik und in die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und das allgemeine Vertrauen in Zertifizierungssysteme wird untergraben. Anstatt die Probleme ernsthaft anzugehen, wird eine Argumentation vorgebracht, die den Betrug herunterspielt und das eigentliche Versagen von staatlichen Stellen verschleiert. Die Vertreter der Erneuerbaren-Energie-Branche sind weiterhin bereit, mit den zuständigen Behörden in einen konstruktiven Austausch zu gehen, um gemeinsam Maßnahmen zu erarbeiten, um den entgangenen Klimaschutz und den Vertrauensschaden wiederherzustellen."
Schlussfolgerung
"Nach der letzten großen Revision der THG-Quote haben sich die gesetzlichen Vorgaben in Marktdynamiken widergespiegelt. Der Preisverfall seit 2022 hat die beabsichtigte Unterstützung nachhaltiger Erfüllungsoptionen erheblich beeinträchtigt. Angesichts der aktuellen Herausforderungen und Marktverzerrungen besteht dringender Handlungsbedarf, die THG-Quote weiterzuentwickeln, um ihre Wirksamkeit und Stabilität langfristig zu sichern.
Dazu haben der Bundesverband THG Quote und weitere Unternehmen am 2. September 2024 ein Positionspapier veröffentlicht. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zählen die "Quoten-Ratsche" zur dynamischen Anpassung der Verpflichtungsziele, die Reduktion der Doppelanrechnung von Biokraftstoffen, sowie die Gleichbehandlung von Strom für Elektromobilität und strombasierten Kraftstoffen. Auch die stärkere Förderung der Elektromobilität durch eine Vierfachanrechnung von Fahrstrom, die Annullierung unrechtmäßiger UER-Nachweise, die Durchführung angemessener Audits und die Einführung der Quotenanrechnung für verschiedene Verkehrsträger nach niederländischem Modell sind essenziell. Schließlich ist eine langfristige Perspektive für die THG-Quote über 2030 hinaus erforderlich, um Investitionen zu sichern und die Verkehrswende erfolgreich voranzutreiben. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die THG-Quote auch in Zukunft effektiv zur Erreichung der Emissionsziele beitragen und eine nachhaltige Mobilitätswende unterstützen."