Am 10. April 2020 waren die bestehenden allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten ausgelaufen und wurden gemäß Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2014 für Produkte, die eine CE-Kennzeichnung auf Grundlage der EU-Bauprodukten-Verordnung tragen, auch nicht mehr neu erteilt. Die neuen Bescheide sind nun weiter gefasst und enthalten sowohl bauprodukt- als auch bauartbezogene Regelungen. Eine Einzelfallprüfung durch die zuständige Behörde ist deshalb für die Aspekte Anwendungsbereich und Eignung für den Einzelfall nicht mehr erforderlich. (bg)
Abscheider von Inowa haben die neuen DIBt-Bescheide
Die filterlosen und wartungsfreien Leichtflüssigkeitsabscheider von Inowa verfügen über die neuen Zulassungen für "Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen in mineralölhaltigen Abwässern mit Anteil an Biodiesel, Bioheizöl und Ethanol" (ABKW-Abscheider) des Deutschen Instituts für Bautechnik.