Holger Hetzel hat sich als Sachverständiger von der Sachverständigen- und Beratungsgesellschaft (SBG) auf Schäden an und durch Waschstraßen spezialisiert und kennt nunmehr seit 21 Jahren die außergewöhnlichsten Fälle. Hetzel hat mitunter die meisten Gutachten erstellt und nachher teilweise auch vor Gericht verteidigen müssen. Oftmals versuchen Kunden, einen bereits bestehenden Schaden später durch einen Besuch in der Waschstraße dem Betreiber "in die Schuhe zu schieben" – ein Klassiker. Erst kürzlich ist einem X5 Fahrer im Weseler Waschpark beim Ausfahren vom Gelände ein Bordstein im Weg gewesen. was aber ein Mitarbeiter des Waschparks bemerkt hatte. Der Kunde drehte sofort seinen Wagen und versuchte den Schaden vorne an der Kasse geltend zu machen. Leider ein fast tägliches Geschehen.
Indes legen es manche Kunden dann auch auf das "schnelle" Geld an und bieten an, das Ganze mit einem Bargeldbetrag von 200 bis 500 Euro einfach aus der Welt zu schaffen. "Hier niemals drauf eingehen", warnt Hetzel, "denn wer einmal ein Zugeständnis durch eine Zahlung macht, erkennt den Schaden an und kann so weiteren Zahlungsverpflichtungen aus diesem Schaden heraus nicht mehr entgehen."
Wenn ein Gutachten zum Kriminalfall wird
Die geschilderten Sachverhalte sind also inzwischen zum Tagesgeschäft der Sachverständigen- und Beratungsgesellschaft aus Reken geworden. Aber es gibt eine neue Masche, die derzeit nicht nur für Sprachlosigkeit sondern echte Recherchearbeit beim Team der SBG sorgt: Fahrzeuge werden bewusst vorher manipuliert: Spiegelschrauben, Klammern etc. werden entfernt, damit ein Schaden vorsätzlich verursacht wird. Die Fahrzeuge werden zuvor mit ausländischen Kennzeichen versehen und bekommen einen "falschen Fahrzeugschein", so dass auf fremde Firmennamen – vorzugsweise derzeit aus der Schweiz – die Schäden abgerechnet werden.
Hinter dem ganzen steht eine kriminelle Vereinigung, so inzwischen von Seiten der Staatsanwaltschaft zu hören, die durch die SBG eingeschaltet wurde. Konkret ist bei einem solchen "Spiegelschaden", bei dem die Spiegel weiter am Verbindungskabel baumeln und so Tür und Kotflügel mitbeschädigen, in der Waschstraße der Schaden auf knapp 4.300 Euro netto begutachtet worden.
Die SBG hatte dann Kontakt zur zentralen Schadenstelle des Münchener Automobilherstellers BMW aufgenommen, um zu klären, ob bei diesem Modell werksseitig Probleme bereits bekannt sind. Bei der genaueren Ermittlung in diesem Fall stellte sich dann aber heraus, dass das Fahrzeug mit der Fahrzeugidentnummer auf ein deutsches Unternehmen zugelassen und bei einer bekannten Leasinggesellschaft finanziert ist. Alle Daten entsprachen keinesfalls den durch den Schädiger angegebenen Kontaktadressen und so wurde aus einem Gutachten ein Kriminalfall. Schlecht nur für die Bande, dass die SBG inzwischen deutschlandweit tätig ist und so weiter und weiter die gleiche Masche innerhalb der vergangenen Wochen aufgetaucht und inzwischen auch aktenkundig ist. Die tatsächlich finanzierenden Banken und Leasinggesellschaften bekommen später die Fahrzeuge nicht mal instandgesetzt zurück.
Tipps zum Vorgehen
Daher der Tipp der SBG: "Schalten Sie bei Schäden unbedingt die Polizei ein, damit die Fahrzeugdaten vor Ort genau geprüft werden können, um Klarheit zu verschaffen, ob der tatsächliche Anspruchsteller hier auch vor Ort ist." Weiterhin sind die Fahrzeuge meistens immer mit drei bis vier Personen besetzt, so dass zur Deeskalation vor Ort und einer klaren Schadenaufnahme die Polizei rückendeckend dem Mitarbeiter oder Unternehmer zur Seite steht. Bei seltsamen Sachverhalten können Sie die SBG kontaktieren. Denn auch telefonisch können oft Unklarheiten bereits im Vorfeld genauer definiert werden für einen reibungslosen Ablauf vor Ort bei der Schadenmeldung.
Die SBG ist unter der Schadenhotline 0 28 64/9 59 91 44 erreichbar.