Früher wurden Unternehmen ausschließlich in deutschen Kurorten zur Kasse gebeten. Doch aus der ehemaligen „Kurtaxe“ ist längst die umstrittene Tourismusabgabe geworden. Diese wird schon dann fällig, wenn sich die Gemeinde in einer landschaftlich bevorzugten Lage befindet. Doch in welcher Höhe ist diese Abgabe angemessen oder gar gerecht?
Seit 1984 erhebt die Gemeinde Fichtelberg für die Tankstelle von Armin Kellner Fremdenverkehrsbeiträge. Da es keine belastbaren Grundlagen gab, wurde der Satz nach Höhe des Nutzungsvorteils zunächst auf fünf Prozent gesetzt. Zuletzt lag dieser Wert bei satten zwanzig Prozent, obwohl die Zahl der Übernachtungen von einstmals 160.000 auf aktuell 60.000 pro Jahr zurückging. Das wollte sich der heute 76-Jährige nicht gefallen lassen und legte Widerspruch beim Verwaltungsgericht Bayreuth ein.
Die Richterin gab dem selbstständigen Tankstellenbetreiber Recht, sodass alle Bescheide von 2011 bis 2019 zurückgenommen und erstattet werden mussten. „Die Gemeinde zahlte die Beiträge zurück und machte mir gleichzeitig verschiedene Vorschläge zum Vorteilssatz, die zwischen zehn und zwanzig Prozent lagen. Ich sollte mir das Passende aussuchen“, erinnert sich der Kfz-Mechaniker-Meister und Dipl.-Ing. (FH) für Betriebswirtschaft. In ihren Berechnungen ging die Gemeinde davon aus, dass neben den Übernachtungsgästen auch die Tagesgäste zu berücksichtigen seien. „Außerdem sollten die Umsätze aller Kundinnen und Kunden unserer Nachbargemeinden als fremdenverkehrsbeitragspflichtiger Umsatz gerechnet werden. Jetzt behalte ich mir vor, auch dagegen gerichtlich vorzugehen.“
Alle Gewerbetreibenden der Gemeinde Fichtelberg wurden aufgerufen, ihren individuellen Vorteil durch den Tourismus einzuschätzen.
Zu welchem Ergebnis diese Einschätzung führte und wie es bei Tankstellenbetreiber Kellner weitergeht, lesen Sie in Sprit+ Ausgabe 7, die am 2. Juli erscheint.
Aus der Branche: Betreiber wehrt sich gegen Tourismusabgabe
Tankstellenbetreiber Armin Kellner wollte sich die Tourismusabgabe (früher Kurtaxe) nicht länger gefallen lassen. Er hat vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth Widerspruch eingelegt und bekam Recht. Doch damit ist die Geschichte noch nicht zu Ende.
Reimund Fischer