Die Mehrfachanrechnungen ausgewählter Erfüllungsoptionen auf die THG-Quote stößt auf Ablehnung. So soll etwa E-Mobilität dreifach auf die Quote angerechnet werden. "In dieser Auslegungsform verliert die THG-Quote ihre Aussagekraft über reale Treibhausgaseinsparungen und den tatsächlichen Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr", erklärte Artur Auernhammer, Vorsitzender des Bundesverbandes Bioenergie (BBE).
Die neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED II sieht vor, den Anteil an erneuerbaren Kraftstoffen schrittweise zu erhöhen. Ziel ist es, die Treibhausgase im Verkehrssektor zu senken. Biokraftstoffverbände bewerten die RED II grundsätzlich als "wichtiger Schritt in die richtige Richtung für mehr Klimaschutz im Verkehrssektor", so Auernhammer. "Der vorliegende Entwurf ist jedoch nicht ausreichend, um die heutige Treibhausgasminderung durch nachhaltige Biokraftstoffe für die Zukunft tatsächlich zu sichern und neue Kraftstoffalternativen im Markt zu etablieren." Die Biokraftstoffverbände sehen weiteren inhaltlichen Korrekturbedarf.
So bewerten die Biokraftstoffverbände unter anderem den Anstieg der THG-Quote als zu langsam. Die Treibhausgasquote von heute 6 Prozent soll zunächst auf 8 Prozent im Jahr 2024 ansteigen. Erst ab 2026 ist eine beschleunigte Steigerung auf 22 Prozent im Jahr 2030 vorgesehen. Herkömmliche Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse und auch solche aus Abfällen und Reststoffen sind deshalb in den nächsten 5 Jahren stark gefährdet, weil die Gefahr besteht, dass sie durch Mehrfachanrechnungen für andere Erfüllungsoptionen etwa Ladestrom oder Wasserstoff aus der Quote und damit aus dem Markt gedrängt werden", sagte Auernhammer.
Revisionsklausel gefordert
Auch die geplante Festlegung der Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse von 4,4 Prozent bis 2030 kann die Biokraftstoffverbände nicht überzeugen. Die europäischen Vorgaben erlauben laut Verbänden "eine sehr viel höhere Obergrenze". Diese erkenne die Rolle der Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse als heute wichtigste Klimaschutzkomponente im Verkehrssektor an und sichere die weitere Bereitstellung heimischer Futtermittel als Koppelprodukt der Biokraftstoffproduktion. Außerdem müsse gewährleistet sein, dass dieser Anteil durchgängig zum Einsatz kommt. Die Biokraftstoffverbände fordern deshalb "eine Revisionsklausel zur kurzfristigen Anpassung der THG-Quotenhöhe". Eine Revision der Regelungen spätestens alle zwei Jahre solle eingeführt werden. (bg)