"Der Einbau von Kartenterminals ist aus unserer Sicht nicht zwangsläufig notwendig", sagt Parkstrom Geschäftsführer Stefan Pagenkopf-Martin. "Bestehende Direktbezahlsysteme wie Giro-e ermöglichen bereits heute das Freischalten und Bezahlen mit einer kontaktlosen Girokarte, die bereits fast alle Menschen in Deutschland besitzen. Die Integration von Kreditkarten in rein webbasierte Direktbezahlsysteme ist in Arbeit. Deutschland ist das einzige Land der EU, das ohne Not den Weg über sinnlos teure, antiquierte Technik einschlagen will und Investitionen in Ladeinfrastruktur werden dadurch ausgebremst."
Noch im letzten Entwurf zur Neuerung der Ladesäulenverordnung sei davon die Rede gewesen, Authentifizierung und Zahlungsvorgang mit einem gängigen Kreditkartensystem abzuwickeln, wobei das Kartenterminal mit Lesegerät eine von drei genannten Optionen war. Es ist, so Parkstrom, aus Praxissicht absolut unverständlich, warum die beiden anderen genannten Optionen – kontaktlos mittels Karte oder mobilem Endgerät sowie browserbasiert über eine kostenlose mobile Webseite – nun aus der Ladesäulenverordnung gestrichen wurden.
Die verpflichtende Ausstattung neuer Ladestationen mit Kartenterminals ab 2023 und die damit einhergehenden Baumusterprüfungen mit dem Ziel der Mess- und Eichrechtskonformität konfrontieren die Hersteller mit hohen zusätzlichen Aufwendungen – und das in einer Phase, in der der flächendeckende Ausbau von Ladeinfrastruktur auf der Agenda steht. Es sei zu erwarten, dass jetzt viele Betreiber von Ladestationen geplante Investitionen zurückstellen. Die Verbraucher werden mit einem langsameren Ladeinfrastruktur-Ausbau und höheren Ladetarifen leben müssen. (bg)
Parkstrom: Kritik an Änderung der Ladesäulenverordnung
Ladedienstleister Parkstrom appelliert an die Politik, bei künftigen Weichenstellungen im Zukunftsfeld Elektromobilität stärker Unternehmen aus der Praxis mit einzubeziehen. Die geplante Verpflichtung, Ladestationen ab 2023 mit Kartenterminals auszurüsten, um überall spontanes Laden und Zahlen zu ermöglichen, sei ein typisches Beispiel für gut gemeint und schlecht gemacht.