Laut Beschlusspapier des Koalitionsausschusses vom 28. März 2023 plant die Bundesregierung Tankstellen zu verpflichten, binnen fünf Jahren mindestens einen Schnellladepunkt pro Tankstelle zu errichten. Im Masterplan Ladeinfrastruktur II ist festgelegt, dass bis Ende 2024 mindestens 50 Prozent, bis Ende 2026 mindestens 75 Prozent aller Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur ausgestattet sein sollen. Ein Gesetz, das nach Auffassung des Bundesverbandes Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche Deutschland (BTG) völlig an der Realität vorbei geht.
Fraglich ist bereits, ob genügend Schnellladesäulen innerhalb dieser Zeit geliefert und installiert werden können. Vor allem aber erscheint es mehr als fraglich, ob die benötigte Infrastruktur wie Stromleitungen und Trafostationen vorliegen, damit derartige Anschlüsse überhaupt möglich sind.
Abgesehen davon soll die Branche verpflichtet werden, Schnellladesäulen zu installieren, die sich möglicherweise überhaupt nicht amortisieren. Mit anderen Worten: Eine Branche soll zu einem möglichen Verlustgeschäft gezwungen werden.
Außerdem führt die Zwangsverpflichtung zur Installation von Ladesäulen möglicherweise zu einer Wettbewerbsverzerrung. Während die Mineralölkonzerne in den letzten Jahren vermutlich viel Geld verdient haben, wären die Betreiber freier Tankstellen und die Eigentümer von Markentankstellen voraussichtlich wirtschaftlich stark benachteiligt, da sie möglicherweise die Investitionen für die Schnellladesäule selbst tätigen müssten. Damit wären eventuell einzelne Existenzen und Arbeitsplätze gefährdet.
Der BTG fordert, dieses Gesetz zu verhindern und die Energiepolitik in einem gesunden und realistischen Mix zu planen, schwerpunktmäßig mit dem Einsatz von E-Fuels, die zum einen die bereits vorhandene Tankstellen-Infrastruktur und somit die dort vorhandenen Arbeitsplätze nutzen können, zum anderen ähnlich ökologisch sind wie elektrisch betriebene Fahrzeuge. Außerdem haben Fahrzeuge, die mit E-Fuels betrieben werden, erheblich größere Reichweiten als E-Fahrzeuge und kürzere Tankzeiten.
BTG: Installationszwang geht völlig an der Realität vorbei
Die Bundesregierung will Tankstellen verpflichten, binnen fünf Jahren mindestens einen Schnellladepunkt pro Station zu errichten. Bis Ende 2024 sollen mindestens 50 Prozent, bis Ende 2026 mindestens 75 Prozent aller Tankstellen mit Schnelllade-Infrastruktur ausgestattet sein. Ein Gesetz, das nach Auffassung des Bundesverbandes Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche Deutschland (BTG) völlig an der Realität vorbei geht.
Joachim Falkenhagen