Wer rückwärts von der Tankstelle fährt, muss besondere Sorgfalt walten lassen. Tut er dies nicht, haftet er für einen Unfall alleine, entschied das Landgericht Saarbrücken.
Eine Autofahrerin hatte getankt, bezahlt und fuhr rückwärts von der Zapfsäule weg. Dabei übersah sie den hinter ihr haltenden Pkw-Fahrer, der auf das Tankstellengelände aufgefahren war. Für den Schaden an dessen Auto musste sie allein aufkommen. Auf den Überwachungsvideos der Tankstelle war zu sehen, dass sie tatsächlich ohne zu bremsen oder anderweitig zu reagieren in das Auto des Unfallgegners gefahren war. Sie argumentierte, dass der Unfallgegner verbotswidrig über eine durchgezogene Linie auf das Tankstellengelände aufgefahren sei. Das Gericht sah dies nicht als maßgeblich an.
Die Sorgfaltspflichtverletzung der Fahrerin wog so schwer, dass nicht zu klären war, ob der Unfallgegner korrekt von rechts kommend auf das Gelände aufgefahren sei oder verbotswidrig über die durchgezogene Linie von links kommend. Denn er hatte sein Fahrzeug angehalten und stand still, als es zum Zusammenstoß kam. Damit hatte er sich korrekt verhalten, als er sah, dass die Fahrerin rückwärts auf ihn zu fuhr. (ctw)
Landgericht Saarbrücken
Urteil vom 30.11.2012
Aktenzeichen 13 S 140/12