Arbeitsschutz und -sicherheit, die aktuelle Rechtslage bei Waschanlagenschäden, Mindestlohngesetz, Kassenprüfung und Neues zur Abwasser- und Schleppwasserproblematik – das Programm der Jahrestagung des BTG Mitte November hielt einen Blumenstrauß an Themen bereit. Daneben stand in diesem Jahr die Wahl von drei Vorstandsmitgliedern an. Entspannung und nette Gespräche warteten bei der Abendveranstaltung auf Schloss Vollrads auf die 110 Teilnehmer, die nach Wiesbaden gekommen waren.
Arbeitsschutz leben
Den Auftakt der zweitägigen Veranstaltung übernahm Dirk Petri. Der Fachanwalt für Straf- und Steuerrecht beim Strafverteidigerbüro Köln machte in seinem Vortrag deutlich, wie wichtig es für die Betreiber von Autowaschanlagen ist, die gesetzlichen Vorgaben für Arbeitssicherheit und -schutz zu beachten. Dabei betonte er, dass Verstöße nicht nur hohe Bußgelder im fünfstelligen Bereich zur Folge haben, sondern auch strafrechtlich geahndet werden können. Zudem kann der Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft gefährdet werden, wenn die vorgeschriebenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden.
Petri wies die Anwesenden deshalb unter anderem darauf hin, dass sie ihre Mitarbeiter jährlich zum Thema Arbeitsschutz unterweisen und dies von ihnen abzeichnen lassen müssen. Außerdem sollten entsprechende Dokumente wie die Betriebsanweisung und Checklisten gebündelt und regelmäßig aktualisiert in einem Ordner für alle zugänglich zur Verfügung stehen. Denn durch die sorgfältige Dokumentation der Maßnahmen könne der Betreiber leichter nachweisen, dass er alle Vorkehrungen zur Vermeidung eines Unfalls getroffen hat.
Mit rechtlichen Themen ging es auch beim zweiten Referenten weiter: Michael Bolte, Partner der Anwaltskanzlei Greeve in Hamburg, widmete sich in seinem Vortrag der aktuellen Rechtsprechung bei Schäden in Waschanlagen. Zur Untermauerung der Urteile zog Bolte zahlreiche Beispiele von teilweise kuriosen Unfällen heran. Diese reichten von abgebrochenen Spiegeln und Antennen bis hin zu Auffahrunfällen in der Waschstraße.
Sollte entgegen allen Vorkehrungen doch etwas passieren, hatte der Anwalt einige Tipps für die Anwesenden parat. „Auch wenn der Waschkunde drängt, sollte ein Betreiber vor Ort keine Aussagen zur Haftung machen“, betonte er beispielsweise. Im Schadensfall sollte zeitnah ein Protokoll mit Angaben über die anwesenden Personen, den Hergang sowie über vorherige Wartungsmaßnahmen und die Anzahl der schadenfrei gewaschenen Fahrzeuge erstellt werden. Lichtbilder und Videoaufzeichnungen können ebenfalls als wichtiges Beweismaterial herangezogen werden.
Einstimmig wiedergewählt
Im internen Teil zum Start des zweiten Tages blickten Geschäftsführerin Sigrid Pook und Thomas Drott, Leiter der Rechtsabteilung beim BTG, auf die vergangenen zwölf Monate zurück. Zudem standen in diesem Jahr Wahlen von drei Vorstandsmitgliedern an: Joachim Jäckel wurde ebenso wie die beiden Beisitzer Bernhard Haag und Karlheinz Schüßler ohne Gegenstimme für die kommenden vier Jahre im Amt bestätigt.
Unter dem Titel „Abkürzungen, die Sie auch 2016 hassen werden: MiLoG und GoBD“ befasste sich anschließend Michael Dagit, Geschäftsführer der Wotax Steuerberatungsgesellschaft, mit zwei heiß diskutierten Gesetzen. Hinter den Abkürzungen verbergen sich zum einen das Mindestlohngesetz, zum anderen die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Diese Verwaltungsanweisung konkretisiert unter anderem die Anforderungen der Finanzverwaltung an den Einsatz von IT bei der Buchführung.
Im Zusammenhang mit der GoBD kritisierte Dagit die fehlende Definition der steuerlich relevanten Daten, auf die der Betriebsprüfer bei seiner Kontrolle zugreifen darf. Denn durch die fehlende Einschränkung entstehe der Eindruck, dass alle Daten eines Unternehmens vorgezeigt werden müssen.
Um Probleme bei der Prüfung zu verhindern, müssen Betreiber besonders Wert auf eine saubere Kassenführung legen – im Idealfall mit aufgefächertem Umsatzbereich und Bargeld-Zählprotokoll. Dieses werde zwar nicht gefordert, erhöhe aber die Authentizität der Buchhaltung. Dagit riet außerdem von einer Buchführung in Excel ab, da diese nicht revisionssicher ist. Auch handschriftliche Kassen seien zunehmend schwerer durchzuführen. Beim Thema MiLoG ermahnte der Steuerberater die Zuhörer, unbedingt die Dokumentationspflicht zu beachten.
Abschließend referierte Michael Walter, Sachverständiger für Schäden an Waschanlagen und für Abwasser aus Fahrzeugwaschanlagen, über die Änderungen im Wasser- und Abwasserrecht. Außerdem berichtete der Ingenieur über seine Erfahrungen bei den Anträgen im Bereich Schleppwasser. Die kommende BTG-Jahrestagung findet zusammen mit dem Autowaschkongress am 7. und 8. November 2016 in Dresden statt. (ab)