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Bundesverwaltungsgericht: Entscheidung über Fahrverbote vertagt

22.02.2018 11:34 Uhr
Bundesverwaltungsgericht: Entscheidung über Fahrverbote vertagt
Die Verhandlung über Diesel-Fahrverbote beim Bundesverwaltungsgericht blieb ohne Ergebnis.
© Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Es bleibt spannend: Erst am nächsten Dienstag will das Bundesverwaltungsgericht verkünden, ob Diesel-Fahrverbote nach geltendem Recht zulässig sind.

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Millionen Dieselfahrer und Bürger in Städten mit zu schmutziger Luft müssen weiter warten: Das Bundesverwaltungsgericht will erst an diesem Dienstag (27. Februar) über Fahrverbote als mögliche Instrumente gegen zu viele gesundheitsschädliche Abgase urteilen. Wie der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher nach mehrstündiger Verhandlung am Donnerstag in Leipzig sagte, dauerte die sachliche Erörterung länger als vorgesehen. Gegen Bundesregierung und Autoindustrie werden weiterhin Vorwürfe laut, zu zögerlich zu handeln.

Das Leipziger Urteil, das ursprünglich schon am Donnerstag erwartet worden war, könnte bundesweite Signalwirkung haben. Richter Korbmacher sagte, es gehe darum, ob Diesel-Fahrverbote nach geltendem Bundesrecht zulässig sind. Es gehe nicht um die vielfältige Problematik des Diesel insgesamt. Im Zentrum stand die Frage, ob Städte Verbote nach geltendem Recht eigenmächtig anordnen können – oder ob es neue, bundeseinheitliche Regeln geben muss, um Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten.

In einem rund vierstündigen "Rechtsgespräch" wurde unter anderem erörtert, ob Fahrverbote verhältnismäßig wären oder zu Lasten von Diesel-Fahrer gingen, die dafür nichts könnten. Zudem wurde beleuchtet, ob Verbote überhaupt kontrollierbar wären.

Gerichte fordern bessere Luftreinhaltepläne

Verhandelt wurde über eine Sprungrevision Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf. Diese hatten nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die Behörden verpflichtet, ihre Luftreinhaltepläne so zu verschärfen, dass Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden. Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Revisionen zurückweisen, würden die Richter Fahrverbote für zulässig erklären. Ob es diese dann auch gibt, liegt aber an den Städten und Bezirksregierungen. Einen Automatismus gibt es nicht.

Die Länder sind der Auffassung, das Bundes-Immissionsschutzgesetz gebe Ländern und Städten keine ausreichende Möglichkeit, Fahrverbote eigenständig anzuordnen. Der Anwalt der DUH vertrat die Ansicht, dass Verbote nach geltendem Recht möglich seien. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) äußerte sich enttäuscht, dass zunächst noch kein Urteil gefällt wurde. "Für die Menschen, die tagein, tagaus unter hohen Stickoxidwerten leiden, tut schnelle Hilfe not."

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) warnte vor Diesel-Fahrverboten in Eigenregie. Um das Thema zu regeln, brauche es Plaketten: "Anders ist das nicht zu handeln." Zuständig sei der Bund. "Der ist für den Emissionsschutz zuständig." Plaketten seien kontrollierbar, mit wenigen Schildern umsetzbar, und führten in ganz Deutschland zu gleichen Spielregeln.

Politisch bleiben Bundesregierung und Autobauer im Kreuzfeuer. Der FDP-Verkehrspolitiker Oliver Luksic sagte im Bundestag, Autofahrer dürften nicht belastet werden, weil Regierung und Industrie nicht handelten. Fahrverbote wären ein schwerer Eingriff ins Eigentum und ins Grundrecht der Mobilität.

Sonderabgabe für saubere Luft

Überlegungen der Bundesregierung für einen kostenlosen Nahverkehr stießen auf Kritik, unrealistisch und nicht finanzierbar zu sein. Die Linke begrüßte einen Nulltarif für Busse und Bahnen und forderte eine Sonderabgabe der Autoindustrie für saubere Luft von jeweils vier Milliarden Euro über fünf Jahre. Seit Jahren werden in vielen Städten Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten. Die EU-Kommission hatte die bisherigen Anstrengungen Deutschlands als nicht ausreichend kritisiert und droht mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). (dpa)

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