Der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern setzt sich dafür ein, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von der Erbschaftssteuer befreit bleiben. Die anstehende Erbschaftsteuerreform von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende 2014 nötig wird, dürfe nicht zur Folge haben, dass KMU bei der Betriebsübergabe belastet werden.
In einem Schreiben an den bayerischen Finanzminister Markus Söder (CSU) appellierte Klaus Dieter Breitschwert, Präsident des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern, für den Erhalt der Steuerbefreiung für mittelständische, familiengeprägte Unternehmen von der Erbschaftsteuer.
In seiner Antwort betonte der Finanzminister, alles daran zu setzen, die bestehende Regelung weitestgehend beizubehalten. Die Regionalisierung habe zudem höchste Priorität: „Wenn das Aufkommen dieser Steuer den Ländern zusteht, sollen auch deren Parlamente über die persönlichen Freibeträge und die Steuersätze entscheiden dürfen. Damit kann jedes Land selbst entscheiden, in welchem Umfang es seine Bürger im Erbfall belasten möchte. Mehr Steuerautonomie der Länder stärkt deren Eigenständigkeit und fördert den Wettbewerb untereinander“, schrieb Söder.
Bis zum Jahr 2018 stehen in Bayern jährlich rund 4.800 Betriebsübergaben an. Die Nachfolger benötigen verlässliche und faire Rahmenbedingungen, fordert Breitschwert. Die Erbschaftsteuer dürfe dabei nicht zu einer Hypothek werden, die dem unternehmerischen Bestand schadet. (ms)