Mit der Zustimmung zur neuen Ladesäulenverordnung hat der Bundesrat heute die Weichen für einen barrierefreien und nutzerfreundlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland gestellt. Die novellierte „Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile“ sieht eine verbindliche Kartenakzeptanz an allen neuen E-Ladesäulen ab 1. Juli 2023 vor. Das Bundeskabinett hatte den Entwurf am 11. Mai 2021 verabschiedet.
„Wir begrüßen die Novellierung der Ladesäulenverordnung und das starke Bekenntnis des Gesetzgebers zu einem offenen Bezahlsystem. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Verbraucher jederzeit bequem und ohne vorherige Registrierungen ihre E-Fahrzeuge betanken können – ein entscheidender Faktor für den weiteren Ausbau der E-Mobilität in Deutschland“, sagt Carlos Gómez-Sáez, CEO von VR Payment.
Die Einbindung von Debit- und Kreditkarten-zahlungen als interoperable Zahlungsmittel bringt maßgebliche Vorteile: Die weite Verbreitung, vergleichsweise niedrige Transaktionskosten bei hoher Preistransparenz, die Option auf Ad-hoc-Zahlungen ohne Registrierung und ein hoher Nutzerkomfort. „Durch die nun verbindliche Kartenakzeptanz können Kunden an Ladesäulen bald genau so einfach bezahlen, wie sie es auch von der Tankstelle gewohnt sind – mit allen gängigen Debit- und Kreditkarten, dem Smartphone oder der Smartwatch. Selbstverständlich kontaktlos“, ergänzt Gómez. (sh)