Der Deutsche Bundestag will den Steuervorteils für Autogas und Erdgas über 2018 hinaus verlängern. Der entsprechende Beschlussantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD wurde Anfang Juli 2015 im Deutschen Bundestag angenommen. Darin unterstreichen beide Fraktionen das Potenzial der Gaskraftstoffe für die Emissionsminderung und fordern die Bundesregierung auf, spätestens im ersten Quartal 2016 einen Gesetzesentwurf für die Verlängerung des Steuervorteils vorzulegen.
Autogas belegt etwa 70 Prozent des Marktes alternativer Antriebe. Hybrid- und Erdgas-Fahrzeuge folgen mit 15 beziehungsweise zwölf Prozent noch vor der Elektromobilität mit drei Prozent Marktanteil. Alternative Antriebe stellen insgesamt 1,6 Prozent des PKW-Bestands in Deutschland. Die Infrastruktur für Autogas ist mit knapp 6.900 Autogas-Tankstellen in allen Teilen Deutschlands flächendeckend ausgebaut. (ab)