Alte Unfallschäden am Auto können bei einem neuen Crash für Probleme sorgen. Das musste vor dem Landgericht Frankenthal das weibliche Opfer eines Parkremplers erkennen, der der Anspruch auf Schadenersatz gestrichen wurde. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige identifizierte zwar den von der Autofahrerin geltend gemachten Schaden, konnte ihn aber nicht eindeutig von älteren Dellen, Kratzern und Beulen trennen. Auch die Aussagen der Geschädigten halfen nicht bei der genauen Abgrenzung der Beschädigungen. Das Landgericht strich daraufhin den kompletten Anspruch: Die Versicherung musste nicht einmal für den grundsätzlich plausiblen Teilschaden bezahlen. (Az.: 1 O 4/20) (SP-X)
Schadenersatz nach Unfall: Alte Beulen können teuer werden
Nicht jede Beule am Auto muss sofort repariert werden. Doch bei einem weiteren Unfallschaden kann die alte Delle zum Ärgernis werden.