Die Belastung an Arbeitsplätzen an Tankstellen ist unbedenklich. Sie liegt im Bereich der Konzentration, die durch Verteilung überall in der Atemluft vorhanden ist. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA).
Benzol kann beim Menschen krebserzeugend wirken. Insbesondere an Tankstellen können Belastungen auftreten, weil dort mit Ottokraftstoffen umgegangen wird, die immer noch geringe Mengen an Benzol enthalten dürfen. In den meisten Fällen setzt die Industrie Benzol in geschlossenen Anlagen ein, Belastungen der Umgebungsluft sind damit ausgeschlossen. Arbeitsbereiche, in denen das nicht möglich ist, finden sich vor allem an Tankstellen: Betroffen sind Beschäftigte an Zapfsäulen, im Werkstattbereich und in Verkaufs- und Kassenräumen von Tankstellen.
Vor allem im Verkaufsbereich stellt sich mit Blick auf eine mögliche Benzolbelastung häufig die Frage, ob Schwangere hier tätig sein dürfen. "Die Voraussetzung ist, dass der Benzolwert am Arbeitsplatz sich nicht wesentlich vom Benzolwert in der Außenluft unterscheidet", sagt Professor Dietmar Breuer, Gefahrstoffexperte im IFA. So lege es das baden-württembergische Merkblatt für werdende Mütter fest, auf das sich auch andere Länder beziehen. Das IFA hat für alle 13 untersuchten Tankstellen gezeigt, dass diese Voraussetzung erfüllt ist. "Damit wird selbstverständlich auch die so genannte Akzeptanzkonzentration, wie sie der Arbeitsschutz für Benzol an Arbeitsplätzen fordert, deutlich unterschritten", sagt Breuer. Selbst wenn künftig ein noch niedrigerer Wert gelten sollte, wäre man an diesen Arbeitsplätze in puncto Arbeitsschutz immer noch auf der sicheren Seite. (ms/DGUV)