Seit dem 13. Januar 2018 gelten die neuen Regelungen des novellierten Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) für Tank- und Servicekarten beziehungsweise Tank- und Warengutscheine. Betroffene Tankstellen- und Mineralölhandelsgesellschaften sowie Tank- und Servicekartenherausgeber beziehungsweise Tank- und Servicekartensysteme können sich im Rahmen einer Branchenveranstaltung der Uniti am 21. März 2018 über die Neuerungen informieren.
Zu den Referenten gehören unter anderem Volker Greve und Ulf Tiemann von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und Matthias Hönisch, Gruppenleiter Kartengeschäft in der Abteilung Zahlungsverkehr im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Die Veranstaltung startet um 10.30 Uhr im Uniti-Haus (Jägerstraße 6, 10117 Berlin) und endet voraussichtlich gegen 15.30 Uhr. Die Agenda sowie das Anmeldungsformular finden Sie als Download unter dem Artikel. (ab)