Derzeit befindet sich der Referentenentwurf zum Energie- und Stromsteuergesetz in der Ressortabstimmung. Unter dem Dach der Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland (MEW) wurde deshalb der Arbeitskreis „LNG“ ins Leben gerufen, um die Stimme des Mittelstandes in der Diskussion um Flüssigerdgas (Abkürzung LNG für englisch liquefied natural gas) zu stärken. Im Rahmen des Arbeitskreises tauschen sich interessierte Unternehmer aus den Reihen der MEW-Mitgliedsverbände zum Thema aus und bereiten politische Positionen für die Interessenvertretung gegenüber Stakeholdern vor.
„Um den LNG-Markt ausreichend und nachhaltig zu fördern, sollte die Energiesteuerermäßigung für LNG auf mindestens zehn Jahre ohne Degression angelegt sein. Hierzu ist im Gesetz eine energiesteuerrechtliche Unterscheidung von CNG und LNG notwendig“, betonte Steffen Dagger, Hauptgeschäftsführer des MEW. „Als leitungsungebundener Energieträger bietet LNG besondere Potenziale für die Stärkung des Mittelstands in Deutschland“, ergänzt er.
Derzeit ist LNG der einzige alternative Kraftstoff im Bereich des Güter- beziehungsweise Schwerlastverkehrs. Die Bundesregierung hat es sich deshalb zum Ziel gesetzt, den Markteintritt zu beschleunigen. Deutschland ist zudem gemäß der EU-Infrastrukturrichtlinie angehalten, in den nächsten Jahren eine LNG-Infrastruktur aufzubauen. (ab)