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Verkehrswende: Scholz will Ladestationen an Tankstellen notfalls vorschreiben

04.12.2020 17:05 Uhr
Eine Elektroladesäule bei Shell.
Aktuell errichten viele Tankstellenbetreiber Ladesäulen noch freiwillig. Das könnte sich unter Umständen ändern.
© Foto: Adler smart solutions

Um das Ziel von einer Million öffentlichen Ladesäulen bis 2030 zu erreichen will Finanzminister Olaf Scholz notfalls auf Zwang zurückgreifen.

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Bundesfinanzminister Olaf Scholz will Ladestationen für Elektroautos an Tankstellen notfalls vorschreiben lassen. Der SPD-Politiker sagte in einer Videobotschaft an den Deutschen Nachhaltigkeitstag am Freitag, E-Mobilität müsse attraktiver werden, es müsse ausreichend Ladeinfrastruktur verfügbar sein.

Die Bundesregierung wolle bis 2030 eine Million Ladepunkte errichten. Das gehe nur, wenn die Zuständigen in Staat und Wirtschaft dies auch vorantreiben. "Ich setze mich zum Beispiel weiter für eine Schnellladeinfrastruktur an Tankstellen ein, nicht nur an Autobahnen, damit ein kurzer Tankstopp reicht, um lange Strecken zurückzulegen zu können. Das müssen Tankstellen- und Netzbetreiber mit unterstützen. Notfalls müssen wir die Ladestationen vorschreiben."

Am Donnerstag hatten Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nach einem Spitzentreffen mit Wirtschaftsverbänden bekräftigt, das Ladenetz für Elektroautos solle kundenfreundlicher werden.

Eine Million öffentliche Ladepunkte bis 2030

Vor einem Jahr hatte die Regierung einen "Masterplan Ladeinfrastruktur" veröffentlicht. Ziel ist eine ausreichende, verlässliche und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur. Bis 2030 soll es eine Million öffentliche Ladepunkte geben, aktuell sind es nach Angaben von Wirtschaftsverbänden rund 33.000.

Im "Masterplan" heißt es, es solle durch eine Versorgungsauflage geregelt werden, dass an allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte angeboten werden. Dabei solle aber sichergestellt werden, dass für die Betroffenen keine "unzumutbaren" finanziellen Belastungen entstehen. Es sollten wo nötig Übergangsregelungen sowie Ausnahme-und Befreiungsvorschriften geschaffen werden. (dpa)

 

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