Das Bundeskabinett hat heute eine Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) gebilligt. Mit der Aufnahme der Dieselkraftstoffnorm DIN EN 15940 in die 10. BImSchV wird die Grundlage geschaffen, dass klimaschonende synthetische Dieselreinkraftstoffe wie grünstrombasierter E-Diesel und biogenes HVO zukünftig an öffentlichen Tankstellen in Deutschland vertrieben werden können. Der Bundesrat muss der Änderung noch zustimmen.
In Deutschland ist der Vertrieb von Kraftstoffen wie HVO oder grünstrombasiertem E-Diesel an öffentlichen Tankstellen bislang nicht möglich, obwohl sie von vielen Fahrzeugherstellern für den Einsatz in Dieselfahrzeugen bereits freigegeben wurden. Grund dafür ist: die Bundesrepublik ist eines der wenigen EU-Mitgliedsländer, die die europäische Zulassung von Kraftstoffen der Norm 15940 national noch nicht umgesetzt haben.
Uniti Bundesverband Energie Mittelstand begrüßt die heutige Entscheidung ausdrücklich. "Damit wird endlich die Option geschaffen, diesen auch als Reinkraftstoff zu vertreiben und einzusetzen", so Uniti-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn. Es liege nun an den Landesumweltministern, im Bundesrat für eine Zustimmung der Länder zu sorgen, damit die Änderung Mitte April 2024 in Kraft treten kann.
Kritisch sieht Uniti dagegen, dass das federführende Bundesumweltministerium nicht auf Forderungen der Kraftstoffbranche eingegangen ist, die Schutzsortenregelung bei Super E5 abzuschaffen. Gemäß dieser muss zu Super E10 parallel an der gleichen Tankstelle immer auch Super E5 angeboten werden. Kühn: "Damit wird es schwieriger, das bisherige Angebot um neue klimaschonende Kraftstoffe zu erweitern, da schlicht die Verfügbarkeit freier Tanks an den Stationen begrenzt ist."
Als positiv wertet der Verband, dass die Bundesregierung mit ihrer Entscheidung des Weiteren der europäischen Vorgabe, Biodiesel B10 zuzulassen, nachgekommen ist. Kühn: "Die Fahrzeughersteller sind nun am Zug, ihre Dieselmodelle für B10 freizugeben."