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Vier Mittelständler wehren sich: Klage gegen Verbrenner-Aus

25.09.2023 12:15 Uhr | Lesezeit: 4 min
Lorenz_Kiene
Lorenz Kiene ist einer der Kläger.
© Foto: E-Fuels Forum

Lorenz Kiene, die Classic Tankstellen, die E-Fuel GmbH und die E-Fuel Projektentwicklung haben gegen die Verschärfung der CO2-Emissionsnormen vor dem Europäischen Gericht Klage eingereicht. Sie kritisieren, dass Entwicklung, Produktion und Vertrieb CO2-neutraler synthetischer Kraftstoffe ausbremst werden.

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Die im April 2023 verabschiedete EU-Verordnung sieht eine erhebliche Verschärfung der CO2-Flottengrenzwerte für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in der EU ab 2030 vor. Ab dem Jahr 2035 dürfen nach der Verordnung nur noch emissionsfreie Fahrzeuge zugelassen werden. "Wir unterstützen die EU-Klimaziele ausdrücklich und möchten mit CO2-neutralen grünstrombasierten oder biogenen Kraftstoffen einen Beitrag dazu leisten, diese Ziele zu erreichen", betont der mittelständische Energiehändler Lorenz Kiene.

Der "Tailpipe-Ansatz"

Zur Bestimmung der CO2-Emissionswerte von Neuwagenflotten der Hersteller von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen werden gemäß entsprechender EU-Regeln bislang nach dem sogenannten "Tailpipe-Ansatz" lediglich die Emissionen am Auspuff (auf Englisch: "tailpipe") eines Fahrzeugs herangezogen. Eine Gruppe von Klägern aus dem mittelständischen Energiehandel hat im Juli 2023 gegen die Verschärfung der CO2-Emissionsnormen vor dem Europäischen Gericht Klage eingereicht, da diese Regelung die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb CO2-neutraler synthetischer Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge zu Lasten des Klimaschutzes ausbremst. Der positive Beitrag von CO2-neutralen Kraftstoffen für den Klimaschutz bleibt bei einer Messung am Auspuff nämlich außen vor.

Erfolgreicher Klimaschutz bedüfe eines ganzheitlichen Ansatzes für die Erfassung der CO2-Emissionen von Mobilität, so die Kläger. Dabei sollten alle bei

  • Herstellung (bei E-Fahrzeugen zum Beispiel einschließlich der Batterie),
  • Betrieb (bei E-Fahrzeugen einschließlich der Erzeugung des Ladestroms und bei Verbrennern einschließlich der Bereitstellung und der Verbrennung der Kraftstoffe) und
  • Entsorgung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen anfallenden Emissionen berücksichtigt werden.

Die Europäische Union hat die Bedeutung eines derartigen "Lifecycle-Ansatzes" für die Messung von Emissionen auch wiederholt betont. Dass davon in den Vorschriften zu den CO2-Flottengrenzwerten sachlich unbegründet abgewichen wird, ist aus Sicht der Kläger nicht nachvollziehbar und schadet darüber hinaus dem Klimaschutz. Kiene: „CO2-neutrale Kraftstoffe bieten die einzige Möglichkeit, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die die Fahrzeugbestände noch langfristig dominieren werden, in die Klimaschutzbemühungen einzubeziehen.“


Kläger und Beklagte

Beklagte des Verfahrens ist die Europäische Union, vertreten durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union. Die Kläger werden vertreten durch die Rechtsanwaltssozietät Osborne Clarke. 



Grundrecht auf unternehmerische Freiheit verletzt

Eine Gruppe von vier Klägern aus dem mittelständischen Energiehandel (Kiene, die Classic Tankstellen, die E-Fuel GmbH und die E-Fuel Projektentwicklung) hat vor dem Europäischen Gericht Klage eingereicht. Durch den "Tailpipe-Ansatz" sehen sich die Kläger unter anderem in ihrem Grundrecht auf unternehmerische Freiheit verletzt. Der "Tailpipe-Ansatz" schränke "den Aufbau einer innovativen Industrie für erneuerbare Kraftstoffe, welche einen unverzichtbaren Beitrag zum Erreichen der Klimaziele leisten könnten, unangemessen ein", meint Kiene.

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KOMMENTARE


Martin Masurat

13.03.2024 - 13:55 Uhr

Der Verbrennungsmotor ist nahezu unersetzlich. Liebe politische Entscheider, stellt euch doch einfach mal nur einen 1200t - Autokran oder einen Panzer, draußen an einem abgelegen Einsatzort vor, ebenso Land- und Forstmaschinen. Mit Batterien ist das nicht machbar. Notstrom-Aggregate in Krankenhäusern oder bei Naturkatastrophen können nur autarke Dieselmotoren eingesetzt werden.


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