Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Klage gegen den Konzern British American Tobacco (BAT) gewonnen. BAT hatte auf großflächigen Plakaten für die Marke Lucky Strike mit den Worten „Mild thing“ und „Take a walk on the mild side“ geworben. Das Hamburger Landgericht bestätigte die Meinung des vzbv, dass diese Aussagen irreführend seien. Eine Zigarette als mild zu bezeichnen, verharmlose die vom Rauchen ausgehenden Gefahren. Die Werbung erwecke den fälschlichen Eindruck, das Gesundheitsrisiko könne bei dieser Zigarette eher als bei anderen vernachlässigt werden. (sk)
Landgericht Hamburg
Urteil vom 11. Mai 2016
Aktenzeichen 416 HKO 47/16