Kraftstoffe und Mineralöle gelten als wassergefährdend und dürfen nicht ohne Vorbehandlung in die Kanalisation gelangen. Folglich sind überall, wo Mineralölprodukte in das Abwasser gelangen können, entsprechende Abscheideranlagen beziehungsweise Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen vorzuhalten. Wer eine Abscheideranlage anschaffen möchte oder sanieren muss, sollte sich daher im Vorfeld genau informieren und die Planung und Errichtung gegebenenfalls einem Fachplaner oder einem Generalunternehmer überlassen. Denn egal, ob die Abscheideranlage aus Kunststoff oder Beton besteht, muss sie jahrzehntelang ihren Dienst leisten.
Oftmals stehen aber für den Betreiber wirtschaftliche Interessen, sprich niedrige Investitionen, im Vordergrund. Das kann jedoch langfristig teuer werden, wenn die Wartungs- und Folgekosten überhandnehmen. Am häufigsten treten Undichtigkeiten, mangelhafte Beschichtung, Mängel bei der Überhöhung beziehungsweise fehlende Warnanlagen sowie ungeeignete Koaleszenzmaterialen auf. Spätestens bei der fünfjährigen Generalinspektion können diese Mängel zu Sanierungsarbeiten und Betriebsstillstand mit entsprechenden Kosten und wirtschaftlichen Einbußen führen. Nur Qualität, ein fachgerechter Einbau, regelmäßige Wartungen und Kontrollen sind die Garanten für einen langen und sorglosen Betrieb.
Eine Abscheideranlage besteht im einfachsten Fall immer aus einer Kombination von Schlammfang zur Sedimentation von Schmutzfrachten, einem Leichtflüssigkeitsabscheider und einem Probenentnahmeschacht. Leichtflüssigkeitsabscheider werden in Klassen eingeteilt. Bei sogenannten Klasse II Abscheidern ist nach dem Motto „Öl schwimmt auf“ das Wirkprinzip allein der Dichteunterschied von Lichtflüssigkeiten zu Wasser. Bei Klasse I Abscheidern hingegen sorgt zusätzlich ein Koaleszenzmaterial für eine verbesserte Abscheideleistung, indem auch kleinsten Öltröpfchen durch „Koalieren“ ein Abscheiden ermöglicht wird.
Zur Wahl stehen Abscheider in Beton- oder Kunststoffbauweise. Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile: Kritisch ist die Einbringung einer Abscheideranlage in überfahrbaren Bereichen. Denn ständig wechselnde Lasten auf den Schachtdeckeln führen immer wieder zu Undichtigkeiten, welche nachträglich auch nicht zufriedenstellend gelöst werden können. Deshalb ist bei dem Einsatz von Kunststoffabscheidern der Lasteintrag besonders zu berücksichtigen. Bei Betonausführungen ist die Lastverteilung bei richtiger Bauweise eher unproblematisch.
Kunststoffbehälter haben dagegen einen deutlichen Gewichtsvorteil. Zudem entfällt üblicherweise auch ein Aufbau mit einzelnen Schachtringen, da hier der Aufbau üblicherweise, ähnlich einem Teleskoprohr, erfolgt. Ein wesentlicher Vorteil der Betonbehälter ist, dass sie selten im Beckenbereich undicht werden. Hier sind, wenn überhaupt, nur Mängel an der Beschichtung zu verzeichnen. Ob eine Erneuerung der Beschichtung oder der Einbau eines Inliners die bessere Sanierungsmethode ist, hängt immer vom Einzelfall und auch vom Geldbeutel ab. Kritisch sind Schachtaufbauten. Bei Anlagen, die vor 20 Jahren errichtet wurden oder noch älter sind, sind Schachtsanierungen selten vermeidbar.
Es muss aber nicht unbedingt immer eine Abscheideranlage zum Einsatz kommen. Gefordert werden Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen, zu denen Abscheider, aber auch Kreislaufanlagen gehören. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Abwasser einer Waschanlage allein über einen Schlammfang an den Kanal abgegeben werden. Die Anwesenheit von Mineralölanteilen im Abwasser kann nicht völlig ausgeschlossen werden, doch die Erfahrung zeigt, dass die Grenzwerte meist ohne aufwändige Behandlung einzuhalten sind.
Vorschriftendschungel
Beim Abwasser von Tankflächen ist die Abscheideranlage als Rückhalteinrichtung auszuführen. Hier gilt aktuell die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS). Abwasser aus Fahrzeugwaschanlagen kann Mineralöle enthalten. Hier ist der Rechtsbereich die Abwasserverordnung (AbwV), konkret der Anhang 49, zu beachten.
Bei der Berechnung und Auslegung einer Abscheideranlage sind bis zu drei Normen zu beachten: Die DIN EN 858 Teil 1 und 2 in Verbindung mit der DIN 1999-100 regeln alle Anforderungen von der Ausführung bis hin zur richtigen Bemessung. 2009 kam die Norm DIN 1999-101 hinzu, welche die Berechnung bei Anteilen von Biodiesel um den sogenannten FAME-Faktor erweitert (Fatty Acid Methyl Esther). Dieser berücksichtigt das chemische und Abscheideverhalten des Biodiesels und führt zu einem meist zu einem größeren Abscheidervolumen.
Seit einer Überarbeitung der DIN 1999-100 Ende 2016 sind auch Leichtflüssigkeiten mit einer Beimischung von bis zu zehn Prozent Ethanol sowie Schlagregen bei überdachten Flächen zu berücksichtigen. Neu ist auch, dass die erforderliche Überhöhung in Bezug auf die örtliche Rückstauebene einzuhalten ist. Eine seriöse und vorausschauende Beratung ist ratsam und langfristig bares Geld wert. Hilfestellung geben neben seriösen Herstellern auch Fachplaner und einige Verbände.
(Autoren: Dieter Väthröder, Michael Walter; die ursprüngliche Version erschien in Sprit+ 3.2017.)