Auch wenn es lästig ist: Die Zeit zum Eiskratzen sollte man sich nehmen. Nur ein kleines Guckloch freikratzen reicht dabei nicht, die Scheiben müssen komplett frei sein. Andernfalls droht ein Bußgeld von zehn Euro.
Auch das Kennzeichen muss lesbar sein, Scheinwerfer, Motorhaube und Autodach müssen schneefrei sein. Weder der nachfolgende Verkehr noch die eigene Sicht dürfen durch herabfallende Schneemengen und Eisstücke gefährdet werden. Außerdem wichtig für gute Sicht: genügend Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage.
Beim Kratzen sollte grundsätzlich darauf geachtet werden nicht zu viel Druck aufzuwenden, rät der ADAC. Wildes Hin- und Herkratzen kann sogar schädlich sein, denn Schmutzpartikel können wie Schmirgelpapier wirken und die Scheibe zerkratzen. Wichtig ist auch die richtige Auswahl des Eiskratzers. Von einem Metallschaber ist abzuraten. Dieser kann die Scheibe - und bei Unachtsamkeit auch den Lack – schnell zerkratzen. Als beste und sicherste Lösung erweist sich ein stabiler Kunststoff-Eiskratzer.
Häufig zu beobachten, jedoch verboten ist das Warmlaufenlassen des Motors. Dies schadet nicht nur der Umwelt, sondern macht auch unnötig Lärm. Es droht ein Bußgeld von bis zu 80 Euro.
Ohne Garage kommt man im Winter um das Eiskratzen nicht herum. Mit einem kleinen Besen zum Schnee entfernen, einem Eiskratzer, einer Abdeckfolie für die Windschutzscheibe und für den Notfall einen Türschloss-Enteiser ist man für den Frost der kalten Jahreszeit jedoch bestens gewappnet. (red)
ADAC: Wer den Motor warmlaufen lässt, riskiert ein Bußgeld
Der Winter stellt für viele Autofahrer die unangenehmste Jahreszeit dar. Viele stehen im Winter fröstelnd vor ihren Fahrzeugen und befreien ihre Scheiben vom Eis. Der ADAC informiert, was es beim Eiskatzen zu beachten gibt und welche Hilfsmittel die Arbeit erleichtern.