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Alkohol-Verkaufsverbot: Tankstellen dürfen nachts keinen Alkohol mehr verkaufen

13.01.2009 16:20 Uhr
Komasaufen
Ob sich dieser betrunkene Jugendliche an einer Tankstelle mit Bier versorgt hat?
© Foto: Timm Schamberger/ddp

Tankstellen dürfen in Baden-Württemberg von 22 bis 5 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen.

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"Vorglühen", "Warmtrinken", "Komasaufen". Was bei Jugendlichen derzeit im Trend liegt, ist Politikern längst ein Dorn im Auge. In Baden-Württemberg müssen das jetzt die Tankstellen ausbaden: Nach Plänen der CDU-FDP-Koalition dürfen sie künftig von 22 bis 5 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen. Das Verbot gilt auch für Kioske am Bahnhof und Supermärkte. Die CDU-FDP-Koalition will ein entsprechendes Gesetz im Landtag einbringen. Es scheint so gut wie sicher, dass das Gesetz erlassen wird: Justizminister Ulrich Goll (FDP) hat ein 45 Seiten langes Rechtsgutachten vorgelegt. Tankstellenpächter und Verbände kritisieren die Pläne – nicht zuletzt wegen der Ausnahmen: Weinbaubetriebe, Hofläden und Flughäfen sind von dem Verbot ausgenommen. Auch in Gaststätten darf weiterhin nachts Alkohol verkauft werden. Ein Alkohol-Verkaufsverbot wird auch auf Budnesebene diskutiert. tm tankstellen markt hat über das Thema bereits mehrmals berichtet. Leserbriefe, ein Artikel und eine Kontroverse zum Thema stehen zum Download bereit. Außerdem steht ein "Jugendschutz-Aufsteller" zum Download bereit. Hier steht übersichtlich, in welchem Alter Jugendliche welche Art von Alkohol kaufen dürfen. (beg)

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