Tankstellen in Baden-Württemberg sollen ab kommendem Jahr nachts wieder Alkohol verkaufen dürfen. Das seit 2010 bestehende generelle nächtliche Alkoholverkaufsverbot zwischen 22 und 5 Uhr soll gekippt werden, stattdessen werden die Kommunen ermächtigt, den Alkoholkonsum an bestimmten Brennpunkten zu untersagen. Dafür sind Änderungen des Polizeigesetzes und des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg nötig, zu denen betroffene Interessenvertretungen Stellung nehmen dürfen.
Hierzu hat das baden-württembergische Innenministerium neben Einzelhandelsverbänden, Polizeigewerkschaften und Rechtsanwaltkammern auch Tankstellenverbände aufgefordert, sich zu äußern. Bis zum 11. August 2017 haben der Mineralölwirtschaftsverband (MWV), der Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche (BTG), der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg und der Bundesverband Freier Tankstellen (BFT) Zeit, Verbesserungsvorschläge zu den Gesetzesentwürfen zu machen. (ms)