Der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg hat die Möglichkeit wahrgenommen, sich zur geplanten Aufhebung des generellen nächtlichen Verkaufsverbots von Alkohol an Tankstellen zu äußern.
Der Verband begrüße den Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes und des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg, heißt es in dem Schreiben von Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß und Geschäftsführerin Julia Cabanis. "Es wäre aus unserer Sicht erfreulich, wenn die Tankstellen in Baden-Württemberg wieder die Rolle einnehmen würden, die sie vor Einführung des Verkaufsverbots innehatten: als Einkaufsmöglichkeit für alle Bürger zu später Stunde, wenn der Einzelhandel geschlossen hat."
Dem zuständigen Innenministerium schilderte der Landesverband, dass die heimischen Tankstellen bis zur Einführung des Verbots im Februar 2010 bei der Umsatzentwicklung in allen Kategorien besser gelegen hätten als die Stationen im restlichen Deutschland. Mit Eintreten des Verbots habe sich die Gesamtumsatzentwicklung im Shopgeschäft bei den Tankstellen ohne nächtliche Öffnungszeiten moderat entwickelt, während hingegen die 24-Stunden-Stationen einen "regelrechten Absturz" verzeichneten. Insbesondere der Getränkeumsatz verharre auf einem niedrigen Level. "Das Verbot bedeutete daher einen schwerwiegenden Eingriff in die Wirtschaftlichkeit der baden-württembergischen Tankstellen, ohne dass der Gesamtabsatz von Alkoholika sich nennenswert verändert hätte - es gab also ein offensichtliches Ausweichverhalten auf andere Bezugsquellen und -zeiten", schlussfolgern Beuß und Cabanis.
Mit der Umsetzung der Gesetzesänderung könnte sich der nächtliche Betrieb für kleinere Stationen wieder rentieren. Und damit könnten auch Arbeitsplätze, die weggefallen waren, neu geschaffen werden. Das hätte auch zur Folge, dass Kraftstoffe und andere Waren nachts für die Verbraucher besser verfügbar wären. (ms)