Tankstellen- und Flüssiggasverbände haben sich am Montag, 15. Mai, zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes geäußert. Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages plädierten der Bundesverband freier Tankstellen (BFT), sein Dachverband Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland (MEW) und der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) dafür, die Steuerermäßigung von Autogas (LPG) über das Jahr 2018 hinaus fortzuführen. Die Forderung begründeten die Verbände mit den erwiesenen Umweltvorteilen. Bei einem Wegfall der Ermäßigung, argumentierten sie in ihrer Rolle als Sachverständige, käme der Markt zum Erliegen.
DVFG-Hauptgeschäftsführer Andreas Stücke appellierte an den Deutschen Bundestag, bei seiner anstehenden Entscheidung der Empfehlung des Bundesrates zum Energiesteuergesetz zu folgen. Dieser hatte sich im März 2017 dafür ausgesprochen, den Steuervorteil für Autogas und Erdgas in der bisherigen Höhe bis Ende Dezember 2023 zu verlängern. Das Plenum wird das Gesetz voraussichtlich am 2. Juni 2017 verabschieden.
Außerdem stritten MEW und BFT dafür, die im Gesetzentwurf vorgesehene Streichung des §60 Energiesteuergesetz aufzuheben. Ansonsten hätte es erhebliche Auswirkungen auf die mittelständische Tankstellenbetreiber und den Wettbewerb in der Tankstellenbranche. „Die durch die Streichung des §60 zu erwartende Verdopplung der Sicherheitsleistung würde Mittelständler in der Praxis überfordern. Sie führt zu existentiellen Wettbewerbsnachteilen gegenüber den integrierten Mineralölkonzernen“, sagte Axel Graf Bülow, Hauptgeschäftsführer des BFT. Bisher wurden Tankstellenbetreiber von der Besicherung des Energiesteueranteils gegenüber ihren Vorlieferanten befreit. Eine Streichung würde zu einer Ausweitung der Besicherung führen. (ms)