Am 20. Mai 2020 hat das Kabinett das überarbeitete Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz, BEHG) verabschiedet. Die Revision des BEHG war notwendig geworden, weil Bund und Länder im Dezember 2019 im Vermittlungsausschuss eine Anhebung des Festpreises pro Emissionszertifikat von zehn auf 25 Euro im Jahr 2021 und einen schrittweisen Anstieg auf 55 statt auf 35 Euro im Jahr 2025 beschlossen haben. Die Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland (MEW) sieht dabei die Bedürfnisse des Mittelstands zu wenig berücksichtigt. „Wir appellieren an die Politik, die Sorgen des Mittelstands beim BEHG endlich ernst zu nehmen“, sagt MEW-Vorstandsvorsitzender Duraid El Obeid und ergänzt: „Der vermeintlich einfachen Erhebung eines festen CO2-Zuschlags stehen aus Sicht der Kraft- und Brennstoffunternehmen unnötige zusätzliche Bürokratielasten gegenüber.“ Mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) gäbe es beispielsweise eine Regelung, die umfassendes Berichtspflichten einschließe. Der BEHG sehe jedoch für die gleiche Tonne Kraftstoff nochmals ein weiteres Berichtssystem vor, statt jenes der THG-Quote zu nutzen. „Es besteht dringender Gesprächsbedarf, bislang finden unsere Vorschläge wenig Widerhall“, kritisiert El Obeid weiter. Der nationale Emissionshandel beziehe sich auf die Tonne Kraftstoff und unterscheide sich so nun einmal spürbar vom EU-Emissionshandel, der sich auf die Emissionen von Industrie- und Energieanlagen beziehe. (ab)
Brennstoffemissionshandelsgesetz: MEW fodert stärkere Berücksichtigung des Mittelstands
Das Kabinett hat das Brennstoffemissionshandelsgesetz verabschiedet. MEW-Vorstandsvorsitzender Duraid El Obeid appelliert an die Politik, die Sorgen des Mittelstands beim BEHG endlich ernst zu nehmen.