Wie bekannt wurde, hat das Bundeswirtschaftsministerium in einer neuen Förderrichtlinie vorgeschlagen, dass ab 01. Oktober 2022 entsprechende Plug-In-Hybridfahrzeuge nur noch dann mit dem Umweltbonus gefördert werden sollen, wenn sie über eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern verfügen.
„Wir begrüßen grundsätzlich die Verlängerung der Innovationsprämie. Aber der geplante Wegfall des CO2-Kriteriums wird den Hochlauf der Elektromobilität kurzfristig bis mittelfristig ausbremsen. Eine Vielzahl bisher förderfähiger Plug-In-Hybride wird für Kunden weniger attraktiv. Diese entscheiden sich dann möglicherweise für ein Fahrzeug mit klassischem Antrieb und das kann politisch nicht gewollt sein. Die technische Herausforderung, die Mindestreichweite auf 80 Kilometer zu steigern, ist für die Automobilindustrie mittelfristig lösbar. Aber auch hier benötigt die Industrie Planungssicherheit, daher fordern wir, es hier bei der Frist von Anfang 2025 zu belassen“, sagt VDA-Präsidentin Hildegard Müller.
Dazu sagte VDIK-Präsident Reinhard Zirpel: „Nach derzeitigem Stand würde dies bedeuten, dass circa 50 Prozent der von VDIK-Mitgliedern angebotenen Plug-In-Hybriden nicht mehr förderfähig wären. Gerade im Markthochlauf der Elektromobilität ist dies das falsche Signal. Auch kleinere und damit günstigere Fahrzeuge sind von diesen strengeren Vorgaben betroffen.“
Die Verschärfung in Form der Erhöhung der rein elektrischen Mindestreichweite auf 80 km zum 01. Januar 2024 war bisher ein Jahr später geplant. Auch dieser Einschnitt widerspricht der für die Automobilindustrie wichtigen Planungssicherheit.
Allein im ersten Halbjahr 2021 machten die Plug-In-Hybride einen Anteil von über 50 Prozent an den neu zugelassenen Fahrzeugen mit Elektroantrieb aus. Aktuell werden Elektro-Plugin-Hybride gefördert, die je gefahrenem Kilometer nicht mehr als 50 Gramm CO2 ausstoßen oder eine Mindestreichweite unter ausschließlicher Nutzung des E-Antriebs erreichen müssen. (sh)