"Die Tankstellenbetreiber brauchen keine Doktrin von oben. Sie können selbst entscheiden, welchen Kraftstoff sie am Markt anbieten möchten", findet Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. "Bislang müssen Tankstellen Super E5 vorhalten. Entfällt diese Verpflichtung, werden Tanksäulen für umweltfreundlichere Alternativen wie B10 oder HVO100 frei. Wenn wir unsere Klimaschutzziele im Verkehr erreichen wollen, müssen wir dringend auch unser Tankverhalten ändern.".
Im Rahmen der Novelle der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung (10. BImSchV) unterstützt Bayern am kommenden Freitag im Bundesrat die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses, die Vorhaltepflicht von Super E5 abzuschaffen. Die Vorhaltepflicht schreibt Tankstellen eine Zapfsäule für Super E5 vor, wenn sie Super E10 anbieten.
Wirtschaftsminister Aiwanger sagt: "Ich befürworte ein Umdenken in der Bevölkerung. Mittlerweile kann E10 von fast allen Autos getankt werden. Das heißt, jeder Autofahrer kann zum Klimaschutz beitragen, indem er mehr Biokraftstoffe tankt – statt Super E5 eben E10 mit einem Anteil von bis zu zehn Prozent Bioethanol. Das spart sogar bares Geld. Die Haushaltskasse freut´s."
Die Bestandsschutzsortenregelung der 10. BImSchV für "Super" war EU-rechtlich nur bis 2013 verpflichtend. Zehn Jahre später ist diese nach Ansicht von Aiwanger nicht mehr notwendig, da aufgrund der kontinuierlichen Flottenerneuerung kaum mehr Fahrzeuge auf dem Markt sind, die Super E10 nicht vertragen. Stattdessen schränke die Bestandsschutzsortenregelung die Kapazitäten vieler Tankstellen ein und verhindere, dass alternative erneuerbare Kraftstoffe angeboten werden können. Vor dem Hintergrund, dass die THG-Quote in den nächsten sieben Jahren von 9,25 Prozent auf mindestens 25 Prozent ansteigen wird, müsse die Produktpalette an erneuerbaren Kraftstoffen an Tankstellen deutlich erweitert werden.