"Ich bin gerade auf dem Weg in die Werkstatt, um meinen Tacho zu reparieren."
"Ich komme nicht von hier und die ganzen Schilder hier sehen anders aus als in meiner Stadt."
"Ich brauchte noch ein cooles Foto."
"Mein Fuß hat sich mit dem Gaspedal verhakt.”
"Ich dachte, ich habe den Herd zu Hause angelassen. Deshalb wollte ich schnell nach Hause, um zu schauen, ob er aus ist.”
"Ich musste die Verfolger abschütteln, die mich seit einer Stunde verfolgten."
"Ich habe die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund meiner Fahrweise übersehen."
"Ich habe mich nicht wohl gefühlt und musste schnell zur nächsten Raststätte auf Toilette. "
"Der Rückenwind hat mir mehr Geschwindigkeit verliehen."
"Meine Brille war auf einmal beschlagen und deshalb konnte ich die Geschwindigkeitsanzeige nicht richtig lesen!"
"Ich konnte die Geschwindigkeitsanzeige nicht im Auge behalten, weil ich mich auf den Verkehr konzentrieren musste.”
"Geschwindigkeitsbegrenzung? Ich dachte, das gibt es auf deutschen Autobahnen gar nicht.”
Wen das jetzt motivieren sollte, sich selbst eine originelle Ausrede zu überlegen, der kann sich laut Marnitz die Mühe sparen. „Ausreden bringen nichts, im Gegenteil, sie erschweren mitunter sogar die Anfechtung des Bußgeldbescheids.“ Sein Tipp: Sich an die Verkehrsregeln halten und wenn man in eine Polizeikontrolle kommen sollte, dann Ruhe bewahren und von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Sollte ein Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle kommen, sollte dieser nicht einfach bezahlt werden, sondern von einem Verkehrsrechtsexperten überprüft werden. (sh)