Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Kinder und Jugendliche besser vor gesundheitlichen Gefahren durch E-Zigaretten und E-Shishas schützen soll. Bislang können Minderjährige diese Produkte einfach kaufen und konsumieren. Das soll künftig nicht mehr möglich sein: Elektronische Zigaretten und Shishas dürfen dann nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Das gilt auch für den Versandhandel. Entsprechende Regelungen gibt es bislang schon für Tabakwaren. Nun werden die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes auch auf E-Zigaretten und E-Shishas ausgedehnt. Das Gesetz müssen vor Inkrafttreten noch der Bundesrat und der Bundestag billigen.
"E-Zigaretten und E-Shishas gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen", sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). Mit den neuen Regelungen werde das Bewusstsein geschärft, "dass der Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas keineswegs harmlos ist." E-Produkte würden neuen Studien zufolge erhebliche Risiken für die Gesundheit mit sich bringen, unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht, meint das Kabinett. Bei vielen E-Produkten wird eine Nikotinlösung eingeatmet. Aber auch bei vermeintlich harmlosen nikotinfreien E-Zigaretten und E-Shishas können die verwendeten Flüssigkeiten Krebs auslösen oder die Lungenfunktion beeinträchtigen. Außerdem kann der Gebrauch dazu verleiten, neue Reize zu suchen und auf nikotinhaltige E-Zigaretten oder herkömmliche Zigaretten umzusteigen.
Nach einer Auswertung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat jeder Fünfte in der Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen schon einmal eine E-Shisha probiert, jeder Siebte eine E-Zigarette. Auch das Jugendarbeitsschutzgesetz wird entsprechend angepasst. Arbeitgeber dürfen künftig weder Tabakwaren noch elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas an Jugendliche weitergeben. (ms)