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Kompromiss: Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie

15.06.2018 11:30 Uhr
Kompromiss: Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Der Mindestanteil erneuerbarer Energien im Verkehr soll von 10 Prozent im Jahr 2020 auf 14 Prozent im Jahr 2030 steigen.
© Foto: 3alexd/Getty Images/iStock

Der Mindestanteil erneuerbarer Energien im Verkehr soll von 10 Prozent im Jahr 2020 auf 14 Prozent im Jahr 2030 steigen. Der Absatz von Biokraftstoffen könnte aufgrund der Mehrfachanrechnung erneuerbarer Energien sinken.

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Seit Februar verhandelten Vertreter der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des EU-Ministerrats über die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Nun haben sie einen Kompromiss gefunden. Die Verhandlungsführer haben sich am 14. Juni 2018 auf eine Anhebung des Mindestanteils erneuerbarer Energien im Verkehr von 10 Prozent im Jahr 2020 auf 14 Prozent im Jahr 2030 geeinigt. Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse sollen dabei auch in Zukunft einen entscheidenden Beitrag leisten, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesverbands der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe). Entgegen früherer Vorschläge von Parlament und Kommission soll dabei die bisherige Obergrenze von 7 Prozent grundsätzlich weiterhin gelten.

Der BDBe empfiehlt den Mitgliedstaaten, zügig Maßnahmen zu ergreifen, um diese Obergrenze durch höhere Anteile von Biokraftstoffen im Kraftstoffmix zu erreichen. Der Kompromissvorschlag sehe vor, den künftigen Beitrag von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse in etwa auf das Niveau des Jahres 2020 in den jeweiligen Mitgliedsstaaten zu begrenzen. Nachteile sieht der BDBe in der vorgeschlagenen Möglichkeit, das 14-Prozent Ziel für den Verkehr herabzusetzen, wenn ein Mitgliedstaat weniger Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse verwenden will. Zur Förderung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen wurde ein deutlich steigender Mindestanteil vereinbart, ihr Einsatz soll wie bisher auf die Zielvorgaben doppelt angerechnet werden. EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten müssen den Kompromissvorschlägen noch abschließend zustimmen.

Bestimmte Kraftstoffe und Anwendungen wie die Elektromobilität auf Straße und Schiene sowie Erneuerbare Energien im Flug- und Schiffsverkehr sollen mehrfach auf das Ziel angerechnet werden können. Diese vorgesehene Mehrfachanrechnung sehen der BDBe und der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) kritisch, da sie nur zu einer virtuellen Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energie führe und deshalb keinen tatsächlichen Nutzen für den Klimaschutz habe. Der VDB geht zudem davon aus, dass dadurch herkömmliche Biokraftstoffe aus Agrarrohstoffen aus der Nutzung gedrängt werden, so dass ihr möglicher Absatz sinkt. Während ihr Anteil an der im Verkehr verbrauchten Energie derzeit bei rund 3,8 Prozent liegt, könnte er laut Pressemitteilung des VDB durch die neue Richtlinie auf etwa 1,9 Prozent halbiert werden. (jr)

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