Das Amtsgericht Göttingen hat das im April diesen Jahres beantragte Eigenverwaltungsverfahren von KSW nun offiziell eröffnet. Thomas Planer, der von der KSW-Geschäftsleitung zur fachkundigen Beratung und Begleitung des Verfahrens an Bord geholt wurde, sieht das als positives Zeichen: „Prinzipiell werden Eigenverwaltungsverfahren dann eröffnet, wenn Betriebe nicht nur als sanierungswürdig, sondern auch als sanierungsfähig eingeschätzt werden. Diese Erwartungen gilt es nun zu erfüllen.“
Gemeinsam mit der KSW-Geschäftsleitung haben die Sanierungsexperten von Planer & Kollegen damit begonnen, Prozesse prüfend zu durchleuchten und neu zu definieren. Der Schwerpunkt des Verfahrens liegt auf der Sanierung und dem Fortbestand des Unternehmens. Klar auf ihrer Seite sollen dabei die Regularien der Insolvenz in Eigenverwaltung sein. Diese besagen in § 270a der Insolvenzordnung, dass der Schuldner die Verfügungsgewalt und Finanzhoheit über sein Unternehmen behält und Herr des Geschehens bleibt. Konkret bedeutet dies für KSW Technik: Da die Geschäftsleitung während des Verfahrens in vollem Umfang handlungsfähig bleibt, geht der Geschäftsbetrieb vollumfänglich weiter. Die Gehälter der Mitarbeiter sind also gesichert und die Kunden werden weiter beliefert.
Zur erfolgreichen Neuausrichtung von KSW soll idealerweise ein Investor beitragen, der die neue strategische Ausrichtung erfolgreich mitvoranbringt. „Von Investorenseite ist schon jetzt reges Interesse zu erkennen. Da die ersten Investorengespräche bereits laufen, bin ich optimistisch, auch hier demnächst positive Ergebnisse präsentieren zu können“, berichtet Planer. (ab)