Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt Anfang 2017 auf 8,84 Euro brutto pro Stunde. Das legte die unabhängige Mindestlohn-Kommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern am Dienstag in Berlin fest. Die neue flächendeckende Lohnuntergrenze gilt vom 1. Januar kommenden Jahres an.
Seit 2015 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 8,50 Euro. Die Grundlage für die Entscheidung des Gremiums bildet der statistische Tarifindex, der alle Tarifabschlüsse erfasst, die vom 1. Januar 2015 bis zum 30. Juni 2016 wirksam werden. Umstritten war bis zuletzt, ob auch die jüngsten Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst sowie der Metall- und Elektrobranche berücksichtigt werden sollten. Manche Gewerkschaft wollte sogar eine Anhebung auf 9 Euro.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) kann das Votum der Kommission nun annehmen und eine entsprechende Verordnung erlassen oder es ablehnen. Eine Änderung ist nicht möglich. Die Kommission legt der Regierung auch einen Bericht vor über die Erfahrungen mit den 8,50 Euro vor. (dpa/ag)