Für den 16-Jährigen und seinen ein Jahr jüngeren Kumpel ist der Fall klar: "E-Shishas - das schmeckt wenigstens nach was und ist nicht so ekelhaft wie Zigaretten." Außerdem: "E-Shishas stinken nicht. Die kannst Du überall rauchen, in der Bar, in Kneipen, in der Schule", schwärmt der 15 Jahre alte Freund. Als erfahrene E-Shisha-Konsumenten haben sie auch längst ihr Lieblings-Aroma entdeckt: "Am meisten mag ich die mit Wassermelonen-Geschmack", stellen die beiden jungen Nürnberger fest.
Was sich seit einigen Monaten zu einem Modetrend entwickelt, alarmiert inzwischen Lehrer, Eltern, Jugendbehörden und Suchtberater. Elektro-Wasserpfeifen - so groß wie Füllfederhalter - sind vor allem bei Jugendlichen der Renner. Ob sie nun als "E-Shisha" oder "Shisha-to-go" angeboten werden - zu ihrer Verbreitung tragen vor allem beliebte Aromen wie Kirsche, Schokolade, Apfel oder Pina Colada bei, berichtet die Suchtpräventionsberaterin beim Nürnberger Jugendamt, Renate Rumrich.
So funktionieren E-Shishas
E-Shishas gleichen weitgehend den E-Zigaretten - nur dass sie derzeit noch nicht unter das Jugendschutzgesetz fallen und damit wie aromatisierte Kaugummis angeboten werden können. Denn statt Nikotin enthalten sie meist aromatisierte Fluids. Ein Mini-Akku bringt dabei einen Glimmdraht zum Glühen, der mit einem fluid-getränkten Docht umwickelt ist. Zieht ein Raucher an einer E-Shisha, wird der Heizdraht sekundenschnell erhitzt und lässt die aromatisierte Flüssigkeit verdampfen.
Nach Informationen von Tabak-Großhändlern gibt es die handlichen Elektro-Wasserpfeifen seit rund zwei Jahren auf dem deutschen Markt. "Seit sechs bis sieben Monaten erleben wir eine deutliche Absatz-Steigerung", berichtet der Tabakgroßhändler Mutlu Kirgez aus dem hessischen Raunheim. Was er mit Sorge sieht: "Inzwischen springt jeder auf den Trend, auch solche, die mit Shisha eigentlich nichts zu tun haben. Da wird im Moment viel Reibach gemacht".
Online-Händler versuchen die nikotinfreien E-Shishas vor allem mit Blick auf das verbreitete Rauchverbot ihren Kunden schmackhaft zu machen: "Genießen Sie Ihre E-Shisha überall und zu jeder Zeit in Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen, Hotels und Clubs, Saunen und Bädern", heißt es auf der Internetseite eines Anbieters.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rät derweil entschieden vom Konsum von E-Shishas ab. Vor allem Kinder und Jugendliche sollten ihre Finger davon lassen. Man wisse einfach zu wenig über die inhalierten Dämpfe, betont die Präventionsbehörde. Für besonders bedenklich hält die Bundeszentrale die süßlichen Geschmacksrichtungen, die E-Shishas besonders für Kinder und Jugendliche attraktiv machten.
Schon fürchtet die Bundeszentrale um ihre Erfolge beim Zurückdrängen des Nikotinkonsums bei Jugendlichen. Denn hatten 2001 noch 28 Prozent der 12- bis 17-Jährigen regelmäßig zum Glimmstängel gegriffen, waren es nach Angaben von BZgA-Sprecherin Marita Völker-Albert 2012 nur noch elf Prozent. "Wir sehen die große Gefahr, dass Jugendliche mit dem Konsum von E-Shishas plötzlich das Zigarettenrauchen wieder interessant finden", gibt die Behördensprecherin zu bedenken.
Inzwischen beschäftigt auch das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg das Thema "E-Shisha". Mitte März sprachen sich die Forscher dafür aus, "elektronische Inhalationsprodukte wie E-Zigaretten und E-Shishas genauso zu behandeln wie herkömmliche Zigaretten". Mit dem Dampf der Produkte inhalierten die Jugendlichen nicht nur die atemwegsreizende Grundsubstanz Propylenglykol. "Teilweise enthält der Dampf auch krebserzeugende Substanzen wie Formaldehyd, Nickel oder Chrom", warnen die Krebsforscher.
Dass sich mit den nikotinfreien Elektro-Wasserpfeifen eine Gesetzeslücke beim Jugendschutz aufgetan hat, hat inzwischen auch die Bundesregierung erkannt. Ihre Drogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) sprach sich erst in der vergangenen Woche dafür aus, die Lücke im Jugendschutzgesetz zu schließen. Das Rauchverbot für Zigaretten müsse auf den Konsum elektronischer Inhalationsprodukte ausgedehnt werden. Viele Schulen in Deutschland haben inzwischen per Hausrecht das Rauchen von E-Shishas verboten. (dpa)
Modetrend: E-Shishas fallen nicht unter das Jugendschutzgesetz
Sie sind so groß wie Füllfederhalter und vor allem bei Jugendlichen der Renner. Elektro-Wasserpfeifen versetzen derzeit Lehrer und Suchtberater in Alarmstimmung. Da sie nicht unter das Jugendschutzgesetz fallen, dürfen sie wie Kaugummis verkauft werden.