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Anwalt beurteilt Erfolgsquote: Raser und ihre Ausreden

20.08.2024 15:27 Uhr | Lesezeit: 2 min
Anwalt beurteilt Erfolgsquote: Raser und ihre Ausreden
© Foto: Sven A. / panthermedia.net

Wer zu schnell im Auto unterwegs war, ist häufig um keine Ausrede verlegen. Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt vom Rechtsdienstleister Geblitzt.de, beurteilt die Erfolgsaussichten der häufigsten Raser-Ausreden.

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Wer von einem Blitzer erwischt wird, sollte sich gut überlegen, ob er eine Ausrede oder Erklärung vorbringt und wenn ja welche. Medizinische Notfälle und echte Notsituationen haben unter bestimmten Umständen eine Chance vor Gericht. Allgemeine Dringlichkeit, "gefühlte" technische Einwände oder subjektive Auffassungen hingegen führen selten zum Erfolg und können die Situation sogar verschlimmern.

Ich hatte schlimme Magenkrämpfe
Rechtsanwalt Tom Louven: "In Ausnahmefällen kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung durch einen medizinischen Notstand gerechtfertigt werden, zum Beispiel bei akutem Stuhldrang. Hierfür ist jedoch ein ärztliches Attest erforderlich und es muss nachgewiesen werden, dass keine andere Alternative bestand."

Ich musste dringend jemanden ins Krankenhaus fahren
"Auch hier sind die Erfolgsaussichten besser, wenn der Notfall durch Dokumente wie ein ärztliches Attest oder einen Krankenhausbericht belegt werden kann. Sowohl der Wahrheitsgehalt der Aussage als auch die Angemessenheit wird überprüft, schließlich gilt es für solche Fälle grundsätzlich einen Krankenwagen zu rufen. Nur wenn die Situation tatsächlich keinen anderen Ausweg bot, könnte die Erklärung Fahrer vor einer Bestrafung bewahren."

Ich musste einem Rettungswagen Platz machen
"Wenn auf dem Messfoto oder durch Zeugen ein Einsatzfahrzeug nachweisbar ist und ein zu schnelles Fahren erforderlich war, kann dies eine taugliche Entschuldigung sein. Entscheidend ist die Beweisführung und auch hier die Frage der Erforderlichkeit."

Ich war's nicht
"Diese Strategie führt oft ins Leere, da Behörden den Fahrer und die Tat sorgfältig prüfen. Im Zweifel kann ein anthropologisches Sachverständigengutachten eingeholt werden. In dem Fall wird eine Vielzahl individueller Merkmale des Gesichts untersucht. Da bereits Teile des Gesichts dafür ausreichen, ist das Risiko, dass die Identität bestätigt wird, hoch. Die Kosten des Gutachtens muss der Betroffene im Falle der Identifizierung zusätzlich zur Geldbuße tragen. Wer im Zusammenhang mit der Ausrede außerdem einen falschen Fahrer beschuldigt, begeht eine Straftat. Die sogenannte falsche Verdächtigung wird entsprechend verfolgt und geahndet."

Ich hatte es eilig
"Solche Erklärungen deuten auf Vorsatz hin und können die Strafe sogar erhöhen, da sie zeigen, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung bewusst in Kauf genommen wurde. Das kann unter anderem zu einer Verdoppelung der sogenannten Regelgeldbuße führen."

Ich dachte, die Ampel sei defekt
"Aussagen wie diese sind schwer zu beweisen und führen selten zum Erfolg, insbesondere wenn die Ampel tatsächlich funktionierte. Außerdem wird zumindest indirekt Vorsatz eingeräumt."

Das Schild hat keinen Sinn ergeben
"Verkehrszeichen sind verbindlich, auch wenn sie subjektiv unnötig erscheinen. Ist die Geschwindigkeit beispielsweise aufgrund einer Baustelle beschränkt, ohne dass Bauarbeiten tatsächlich zu sehen sind, muss dennoch der Anordnung des Verkehrsschildes Folge geleistet werden. Mit einer Diskussion über Sinn oder Zweck der Beschilderung lässt sich ein Bußgeld daher nicht vermeiden."

Das ist doch alles Abzocke!
"Solche pauschalen Aussagen sind im Bußgeldverfahren unbrauchbar und können sogar negativ gewertet werden, da sie mangelnde Einsicht oder fehlendes Schuldbewusstsein zeigen."

Mein Tacho/Navi hat weniger angezeigt
"Tachos und Navigationsgeräte sind nicht geeicht und daher nicht präzise genug, um die Messung eines Blitzers anzufechten. Die Standardmessverfahren der Polizei sind deutlich genauer und rechtlich anerkannt."

Ich bin von hinten bedrängt worden
"Derartige Behauptungen sind meist schwer zu beweisen und bieten gewöhnlich keine rechtlich anerkannte Rechtfertigung für eine Geschwindigkeitsüberschreitung."
Risiko abwägen."

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