Jeder kennt das Bild, mit dem die Millionen von Jahre währende Evolution des Menschen einprägsam dargestellt wird: Ausgehend von seinem Urahn, zum Beispiel dem Australopithecus, richtet sich der Vorläufer des Homo sapiens sapiens immer mehr auf, die Behaarung nimmt ab, der Schädel wird größer und runder. Auf Klamauk-T-Shirts stellt die letzte Evolutionsstufe gerne eine Pointe dar. Auf einem dreht sich etwa der moderne Mensch nach links um und schnauzt seine Vorgänger an: „Hört endlich auf, mir hinterherzulaufen!“
Wir haben uns des Bildes bedient, um die Entwicklung des Bezahlens zucharakterisieren. Handelte der Mensch seit jeher mit einer materiellen Währung, gebar das 20. Jahrhundert zuerst die Kreditkarte, einige Jahrzehnte später die Debitkarte. Und nun, wieder einige Jahrzehnte später, braucht es das Hartplastik eigentlich auch nicht mehr. Mit unseren Smartphones lässt sich alles Wesentliche und Unwesentliche steuern und bezahlen, auch wenn, das zeigen die Einschätzungen der Hersteller von Tankautomaten, sich der Kunde noch gar nicht so richtig auf die neue Technik einlässt. Doch was nicht ist, wird sicher kommen. Spätestens mit der nächsten Generation.
Gewiss kommt – und das schneller, als es vielen lieb ist – der 13. Januar 2018. Ab diesem Stichtag gelten Tank- und Servicekarten nicht länger als Abholausweise, sondern werden wie Debit- und Kreditkarten als Zahlungsinstrumente angesehen und unterliegen dementsprechend der Regulierung der Finanzaufsicht. Was das bedeutet und vieles mehr, lesen Sie in diesem Sonderheft zu den Themen Bezahl- und Automationsprozesse. (ms)