Betriebe, bei denen Leichtflüssigkeiten ins Abwasser gelangen können, müssen zum Schutz von Umwelt, Gewässern und der Kanalisation Leichtflüssigkeitsabscheider (LFA) einsetzen. Für die Bemessung von LFA sind Regenflächen und Schmutzwasseranfall maßgeblich. Dabei gewichtet ein Dichtefaktor den Einfluss einer maßgeblichen Leichtflüssigkeitsdichte und beeinflusst die Leistungsgröße (NS) eines entsprechenden LFA, berichtet die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik (GET).
Unterschieden werden zwei Klassen von Leichtflüssigkeitsabscheidern:
- Klasse II (Schwerkraftabscheider): geprüfte Reinigungsleistung <= 100 mg/l sowie
- Klasse I (Koaleszenzabscheider): geprüfte Reinigungsleistung <= 5 mg/l.
Allgemein anerkannt ist, dass die Abscheiderklasse II in der Regel nicht den behördlichen Anforderungen genügen, die üblicherweise einen Einleitergrenzwert von 20 mg/l Kohlenwasserstoffe fordern. Zusätzlich zur Wahl von LFA Klasse I besteht die Möglichkeit der Kombination von LFA Klasse II mit nachgeschalteter LFA Klasse I.
Abscheiderklasse und Dichtefaktor
Bei der Bemessung von Leichtflüssigkeitsabscheidern kommt es zur Anwendung von Dichtefaktoren (fd). Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass bei Vorhandensein höherer Öldichten die daraus resultierende Auftriebsgeschwindigkeit von Öltröpfchen im Wasser geringer ausfällt als bei niedrigeren Öldichten. Die Anwendung des Dichtefaktors fd führt zur Vergrößerung der Leistungsgröße NS des LFA. Dahinter steht die Theorie, dass eine größere NS des LFA auch eine größere Aufenthaltszeit von Abwasser beim Durchfließen der Anlage impliziert. Aus Gründen einer praxisorientierten Anwendbarkeit ist der Ansatz des fd zur Berücksichtigung der erfolgreichen Abscheidung von Leichtflüssigkeiten aus dem Abwasser hinreichend für alltägliche Anwendungen.
Da ein LFA Klasse II/I die Kombination zweier Abscheider in Reihenschaltung darstellt, dürfen diese mit einem fd = 1 bemessen werden. Das heißt, unabhängig von der maßgeblichen Leichtflüssigkeitsdichte und der daraus resultierenden Klasse von bis 0,85 /über 0,85 bis 0,90 / über 0,90 bis 0,95 / bleibt der Dichtefaktor bei der Verwendung einer kombinierten LFA-Anlage Klasse II und I immer 1 (fd = 1).
Koaleszenzabscheider
Demgegenüber sind LFA der Klasse I mit einem Faktor größer 1 zu bemessen (fd > 1), wenn die maßgebliche Leichtflüssigkeitsdichte über 0,85 liegt. DIN EN 858-2 enthält hierzu eine Tabelle, die die Klasse der LFA-Anlage ins Verhältnis zur maßgeblichen Leichtflüssigkeitsdichte setzt und hierbei den jeweiligen fd vermittelt.
LFA und hydraulische Leistung
Bei Anwendung von LFA‘s Klasse I ist eine hydraulische Leistungsreserve möglich, die zusätzliche Sicherheit gegenüber hydraulischer Überlastung bei Starkregen bietet. So ergibt sich für eine Waschplatz-Anwendung mit 40 m² nicht überdachter Waschfläche und dem Einsatz eines Hochdruckreinigungsgeräts bei Annahme einer Regenspende von 283 l/(s x ha) (= r 5/2 für Kassel) für den Einsatz eines LFA Klasse I die NS 7,7; aufgerundet NS 8. Bei Wahl einer NS 8 ist aufgrund der konstruktiven Grundsätze von DIN EN 858-1 sichergestellt, dass der LFA einen Durchsatz von 8 l/s hydraulisch verarbeiten kann
Mit der Entscheidung für den Einsatz eines LFA Klasse I erhält man eine potenzielle Leistungsreserve von 50 Prozent der hydraulischen Leistung des LFA. Das heißt, im Hinblick auf die vermehrt auftretenden Starkniederschläge ergibt sich somit deutlich mehr Durchflusstoleranz bei Abscheideranlagen.