Nach den offiziellen Zahlen der neuesten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist die Zahl der Überfälle auf Tankstellen in Baden-Württemberg zurückgegangen. 73 Vorfälle wurden 2018 in der Statistik vermerkt. 2017 waren es noch 78, wobei dies nach einem Rückgang zwischen 2012 (103 Überfälle) und 2016 (56 Überfälle) wieder ein zwischenzeitliches Hoch markierte. Insgesamt folgt die Abnahme dem Trend zu weniger Straftaten in Baden-Württemberg. Bundesweit stieg die Zahl der Tankstellenüberfälle leicht, besonders in Ostdeutschland.
Interessant ist die Aufklärungsquote: Sie lag in Baden-Württemberg im Fall von Tankstellenüberfällen zuletzt bei 54,8 Prozent. Das ist zwar eine leichte Verbesserung gegenüber 2017 (52,6 Prozent), aber die Quote liegt weit unter der des Durchschnitts aller Straftaten (62,7 Prozent). Und nicht nur das, sie liegt auch unter der aller Tankstellenüberfälle bundesweit. Denn hier ist die Aufklärungsquote von 53,7 Prozent im Jahr 2017 auf 65,2 Prozent stark gestiegen. Hier sind die Strafverfolgungsbehörden daher noch mehr gefordert.
Bundesweit liegt das Risiko, an Tankstellen überfallen zu werden, bei 4,3 Prozent und damit auf dem Niveau von 2017. In Baden-Württemberg hat sich das Risiko leicht von 4,2 auf 3,9 Prozent verringert. Das geringste Risiko haben Tankstellen in Thüringen (0,8 Prozent), Bayern (1,1 Prozent) und Sachsen (1,3 Prozent).
Der Vorstand für Tankstellen des Kfz-Gewerbes Baden-Württemberg Frank Schumacher rät, in jedem Fall einen Überfall und auch den Versuch eines Überfalls zur Anzeige zu bringen, um die Dunkelziffer zu verringern. „Außerdem sollten sich Tankstellenbetreiber nicht davor scheuen, in Überwachungstechnik und Trainings für Mitarbeiter zum Verhalten bei Überfallsituationen zu investieren.“
„Erfassung“ bedeutet, dass in der PKS „nur die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche abgebildet werden. Eine statistische Erfassung erfolgt erst bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft“. Für die Polizei gilt die Tat als aufgeklärt, wenn nach ihrer Einschätzung ein Tatverdächtiger mit hinreichendem Tatverdacht ermittelt wurde, unabhängig davon, ob der Verdächtige angeklagt oder verurteilt wird. „Solange kein Tatverdächtiger ermittelt wurde, findet ein Überfall in der Statistik nicht statt. Nicht angezeigte Straftaten, die einen Teil der sogenannten Dunkelziffer ausmachen, finden in der PKS ebenfalls keine Berücksichtigung“, so Schumacher. „Gleichwohl dient die Statistik als Annäherung an die Kriminalitätsrealität.“ (ab)
ben