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TIV und Tankstellengewerbe Bayern: Tankstellenverbände fordern Zwei-Cent-Mindestprovision

20.11.2017 08:40 Uhr
TIV und Tankstellengewerbe Bayern: Tankstellenverbände fordern Zwei-Cent-Mindestprovision
Prangerten die Missstände in der Tankstellenbranche an: Günter Friedl, Vorsitzender des Tankstellengewerbes Bayern, sowie die Vertreter des Tankstellen-Interessenverbandes, Herbert Rabl (Pressesprecher), Peter Hengstermann (Vorstandsvorsitzender) und Jochen Wilhelm (Geschäftsführer) (v. l.).
© Foto: TIV, Tankstellengewerbe Bayern, IM-Field

Zweieinhalb Jahre nach Einführung des Verhaltenskodex klagen zwei Verbände die Mineralölgesellschaften an, sich nicht an die vereinbarten Punkte zu halten. Eine vom Tankstellen-Interessenverband (TIV) und vom Tankstellengewerbe Bayern beauftragte Studie dokumentiere die "prekären Verhältnisse" der Tankstellenbetreiber.

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„Die Öl-Konzerne haben versagt!“ – Dieses drastische Fazit ziehen der Tankstellen-Interessenverband (TIV) und das Tankstellengewerbe Bayern rund zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Verhaltenskodex auf Grundlage einer repräsentativen Studie. Die Befragung von 400 Tankstellenbetreibern – Pächter wie Eigentümer – habe ergeben, dass in manchen Bereichen der Branche „prekäre Verhältnisse“ herrschen, „die an eine moderne Form der Leibeigenschaft erinnern“. Bei der Vorstellung der Umfrage Mitte November im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin forderten die Verbände deshalb die Politik auf einzugreifen.

Konkret fordern die Verbände die neue Bundesregierung auf, einen Mindesterlös von zwei Cent pro Liter für den Tankstellenbetreiber gesetzlich festzuschreiben. Mit § 92a Handelsgesetzbuch (HGB) hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, eine Mindestprovision für Handelsvertreter festzulegen: "Für das Vertragsverhältnis eines Handelsvertreters [...] kann das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nach Anhörung von Verbänden der Handelsvertreter und der Unternehmer durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die untere Grenze der vertraglichen Leistungen des Unternehmers festsetzen, um die notwendigen sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse dieser Handelsvertreter oder einer bestimmten Gruppe von ihnen sicherzustellen."

Die vom Leipziger Meinungsforschungsinstitut IM-Field durchgeführte Umfrage ergab, dass 61 Prozent der Tankstellenbetreiber die Situation gegenüber 2015 unverändert bewerten, 13 Prozent sagen, seit der Einführung des Verhaltenskodex habe sich ihre Lage verschlechtert. In Aussicht einer unsicheren Zukunft durch den Mobilitätswandel, ungenügender finanzieller Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen, und wegen der dauerhaften Überarbeitung sei die Stimmung in der Branche schlecht, bilanzieren TIV und Tankstellengewerbe Bayern. Daher verwundere es nicht, dass 39 Prozent der Befragten nicht nochmals von ihrer MÖG pachten würden. Demgegenüber stehen immerhin 41 Prozent, die den Schritt noch einmal gehen würde.

Am 29. April 2015 hatten sich die Mineralölgesellschaften, repräsentiert durch den Mineralölwirtschaftsverband (MWV), sowie die Unternehmer- und Betreiberverbände der Tankstellenbranche auf ein „faires und konstruktives Miteinander“ verpflichtet. Den Betreibern wurde ein existenzsicherndes Minimum zugesichert. (ms)

Lesen Sie mehr zum aktuellen Thema in Sprit+ 12.2017 (Erscheinungstermin: 1.12.2017).

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