Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) begrüßt, dass sich nach fast zweijähriger Verhandlungsdauer mit der Abstimmung des Europäischen Parlaments (14. November 2018) über die neue Erneuerbare-Energien-Richtlinie eine Perspektive für die Hersteller zertifiziert nachhaltiger Biokraftstoffe bietet. Der Mindestanteil erneuerbarer Energien im Verkehr soll von zehn auf 14 Prozent im Jahr 2030 steigen. Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse und somit auch Bioethanol aus Zuckerrüben und Futtergetreide können auch weiterhin einen Beitrag von bis zu sieben Prozent hierzu leisten.
Aus Sicht des BDBe sollte die Bundesregierung jetzt zügig Maßnahmen ergreifen, das Klimaschutzpotenzial von Biokraftstoffen durch höhere Anteile im Kraftstoffmix auszuschöpfen. Aktuell liegt der energetische Biokraftstoffanteil im Verkehr in Deutschland bei 4,6 Prozent.
Im Jahr 2017 wurden hierzulande durch den Einsatz zertifiziert nachhaltiger Biokraftstoffe 7,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente eingespart, davon 2,2 Millionen Tonnen durch Bioethanol im Benzin. Der BDBe fordert, die für die Mineralölwirtschaft derzeit bestehende Plicht, die CO2-Emissionen aller Kraftstoffe um vier Prozent zu senken, schnellstmöglich auf sechs Prozent anzuheben und bis 2030 kontinuierlich weiter zu steigern.
Die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie muss noch vom EU-Ministerrat bestätigt und in nationales Recht umgesetzt werden und gilt dann ab dem Jahr 2021. (ab)