In einigen Bundesländern ist es erlaubt, auch an Sonn- und Feiertagen Autowaschanlagen zu betreiben, in anderen Bundesländern nicht. Besonders in den Grenzgebieten zwischen diesen Bundesländern kommt es deshalb zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen. Der Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche Deutschland (BTG) setzt sich dafür ein, dass in allen Bundesländern an Sonn- und Feiertagen die Autos gewaschen werden dürfen. Wichtig ist dabei, dass die Autowäsche in allen Waschsystemen (Portalwaschanlage, Waschstraße und SB-Waschbox) gleichermaßen gestattet wird, um nicht innerhalb eines Bundeslandes Wettbewerbsgrenzen künstlich zu erzeugen.
Die Erlaubnis der sonntäglichen Fahrzeugwäsche hat in den Bundesländern, in denen dies bereits gestattet ist, zu einem Mehrumsatz in Höhe von bis zu 25 Prozent geführt. Das konsolidiert mittelständische Betriebe, schafft oder sichert Arbeitsplätze mit geringer Einstiegsqualifikation und dient der Verkehrssicherheit und dem Umweltschutz, schreibt der Verband in einer Pressemitteilung.
In folgenden Bundesländern ist zum jetzigen Zeitpunkt die Sonntagswäsche noch nicht erlaubt: Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Der BTG hat deshalb eine offene Petition eingerichtet, an der sich die Bürger der betroffenen Bundesländer beteiligen sollten. Die Sache funktioniert ganz einfach: Auf der Homepage des BTG finden Unterstützer die Links zu den Petitionen. Wer abstimmen möchte, folgt dem Link seines Bundeslandes und wird automatisch zur entsprechenden Petition weitergeleitet. (ab)