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Elf statt acht Prozent: THG-Quote erneut übererfüllt

14.11.2024 14:09 Uhr | Lesezeit: 3 min
Biokraftstoff_Tanken
Mineralölunternehmen mussten im Jahr 2023 mindestens 0,3 Prozent der von ihnen in den Kraftstoffmarkt gebrachten Energie mit fortschrittlichen Biokraftstoffen abdecken.
© Foto: Corona Borealis / stock.adobe.com

Vor allem bei der Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe aus bestimmten Abfall- und Reststoffen ist die Übererfüllung der THG-Quote mit mehr als 1.300 Prozent enorm. Der VDB (Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie) geht davon aus, dass große Teile der Importe fortschrittlicher Biokraftstoffe falsch deklariert sind.

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Die Treibhausminderungsquote (THG-Quote) ist auch im Jahr 2023 drastisch übererfüllt worden. Die Generalzolldirektion hat die aktuellen Zahlen veröffentlicht. Die tatsächliche Treibhausgasminderung liegt mit nominell elf Prozent demnach weit über dem gesetzlichen Ziel von acht Prozent.

Elmar Baumann, Geschäftsführer beim Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB), sieht dringenden Handlungsbedarf: "Das zweite Jahr in Folge ist die THG-Quote drastisch übererfüllt worden. Vor allem bei der Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe aus bestimmten Abfall- und Reststoffen ist die Übererfüllung mit mehr als 1.300 Prozent enorm und gleichzeitig noch einmal höher als im Jahr 2022. Wir müssen davon ausgehen, dass große Teile der Importe fortschrittlicher Biokraftstoffe falsch deklariert sind. Das fachlich zuständige Bundesumweltministerium muss endlich gegensteuern: Mit einer verbindlichen Registrierung der Produzenten fortschrittlicher Biokraftstoffe und behördlichen Kontrollen. Die Daten der Generalzolldirektion zeigen zudem, dass anders als vom Bundesumweltministerium angekündigt, im Jahr 2023 keinem einzigen UER-Projekt die Quotenanrechnung verwehrt wurde."

Mineralölunternehmen waren im Jahr 2023 verpflichtet, mindestens 0,3 Prozent der von ihnen in den Kraftstoffmarkt gebrachten Energie mit fortschrittlichen Biokraftstoffen abzudecken. Ihre Treibhausgaseinsparungen können doppelt auf die THG-Quote angerechnet werden, wenn mehr fortschrittliche Biokraftstoffe eingesetzt werden, als es der gesetzliche Mindestanteil vorgibt. Die über die Verpflichtung hinausgehenden Mengen kann die Mineralölindustrie alternativ auch auf das folgende Jahr übertragen. Auch bei der THG-Quote können Überschüsse unbegrenzt auf das Folgejahr übertragen werden.

Diese Regelung hat das Bundeskabinett für 2025 und 2026 ausgesetzt. Es hat am Mittwoch (13. November) die Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV) beschlossen. Überschüsse aus dem Jahr 2024 können erst wieder auf das Jahr 2027 übertragen werden. So soll der THG-Quotenpreis stabilisiert werden. Durch ein Überangebot von fortschrittlichen Biokraftstoffen ist er zuletzt stark gefallen. Je niedriger der THG-Quotenpreis, desto weniger wirtschaftlich werden die Aktivitäten der Ladesäulenbetreiber und Produzenten von Biokraftstoffen oder grünem Wasserstoff. Für Investitionen in mehr Klimaschutz im Straßenverkehr fehlt dann das Geld.

"Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Bundeskabinett beschlossen hat, die Übertragung von THG-Quote und fortschrittlicher Unterquote zeitweilig auszusetzen. Als logischer zweiter Schritt sollte jetzt eine Registrierungspflicht für Produzenten fortschrittlicher Biokraftstoffe folgen, um Betrug vorzubeugen. Ein solches Zulassungsverfahren ist rechtlich ohne weiteres möglich und faktisch unverzichtbar. Die drastische Übererfüllung der THG-Quote in den Jahren 2022 und 2023 zeigt deutlich, dass ansonsten zweifelhafte Überschüsse nur weiter in die Zukunft verschoben werden", sagte Baumann. "Ohne verschärfte Regelungen und behördliche Kontrollen werden Investitionen in fortschrittliche Biokraftstoffe, grünen Wasserstoff, Elektro-ÖPNV-Busse und Ladesäulen in Deutschland nicht mehr stattfinden. Das Bundesumweltministerium hat es in der Hand, so echtem Klimaschutz im Straßenverkehr Rückenwind zu geben."

 

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