Grundsätzlich entscheiden in Bayern die Gemeinden selbst, ob eine öffentliche Waschanlage an Sonn- und Feiertagen öffnen darf oder nicht. In Taukirchen (Landkreis Erding) hat der Gemeinderat Anfang Juli entschieden, dass der Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen erlaubt ist. Es gelten jedoch bestimmte Regeln. Mehr dazu lesen Sie bei der Süddeutschen Zeitung (hier klicken).
Taufkirchen in Bayern: Sonntagswaschverbot aufgehoben
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass in Taufkirchen die Autowaschanlagen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen.