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Tipps von EnBW: Mit dem E-Auto in die Waschstraße

17.04.2024 11:10 Uhr | Lesezeit: 2 min
Autowäsche
Tipps für Autofahrer beim Besuch einer Waschanlage mit dem E-Auto. 
© Foto: Sonax

Stromkonzern EnBW hat für E-Auto-Besitzer einige Ratschläge parat, wie sie sich bei einem Besuch in der Waschanlage mit ihrem Fahrzeug verhalten sollten und warum man beim Waschen eines E-Autos mit einem Hochdruckreiniger aufpassen soll.

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Wasser und Strom – zwei Elemente, die sich eigentlich nicht vertragen. Doch wer mit seinem E-Auto in die Waschanlage fährt, muss sich keine Sorgen machen, beruhigt der Elektrokonzern EnBW. Denn der Stromer ist rundherum gut geschützt, ansonsten könnte er jederzeit durch Regen, Pfützen oder Spritzwasser lahmgelegt werden. Die Hochvolttechnologie ist dabei genauso gut gegen eindringende Feuchtigkeit abgesichert wie die übrige Elektrik. Das müssen die Hersteller auch durch Sicherheitstests nachweisen. Daher können man mit dem E-Auto problemlos in die Waschanlage fahren und sogar auch eine Unterbodenwäsche durchführen lassen.

Wichtig ist, bei der Autowäsche immer die Anweisungen des Waschanlagenbetreibers zu beachten. In der Anlage finden Autofahrer Informationen darüber, welchen Gang Sie einlegen müssen (zum Beispiel "N" oder "P"). Schon allein deshalb, weil einige E-Autos gar keinen Startknopf mehr besitzen. Stattdessen aktiviert man die Zündung durch Sitzen auf dem Fahrersitz (über Sensoren in Sitz & Gurt). Verlässt man den Sitz, schalten einige E-Autos automatisch in den Modus "P". Allerdings ist in der Waschstraße in den meisten Fällen die Stufe "N" vorgeschrieben. In diesem Fall sollten die Fahrer während des Waschprogramms unbedingt auf dem Fahrersitz sitzen bleiben, im Zweifelsfall sollten die Informationen des Waschanlagenbetreibers beachtet werden.

Genau wie bei Verbrennern sollte man vor dem Fahren in die Waschanlage auch bei E-Autos Klappen, Tankdeckel, Fenster und Türen schließen sowie die Scheibenwischer (und deren Automatik) ausschalten. Nur bei Reparaturen am Unterboden (zum Beispiel nach einem harten Aufsetzer) oder Umbauten sei Vorsicht geboten und eher eine Handwäsche angeraten. In einem solchen ist es ratsam, Rücksprache mit der Werkstatt zu halten, in der das E-Auto repariert wurde. Dasselbe gilt im Übrigen auch für Verbrenner und Hybrid-Autos.

E-Autos haben "Waschanlagen-Modus"

Die Warnung, dass E-Autos in der Waschstraße nichts verloren haben, geht wohl auf frühe Tesla-Modelle der Baureihen S und X zurück. Das Problem waren nach Besuchen in der Waschanlage allerdings keine Kurzschlüsse am Akku, sondern bestimmte Sensoren, die dann zu Fehlermeldungen führten. Wie von Geisterhand öffneten sich Türen, Heck- oder Ladeklappen. Diese Probleme sind seit einem Software-Update aber behoben. Alle aktuellen Tesla-Modelle und die meisten anderen Elektroautos verfügen mittlerweile über einen "Waschanlagen-Modus". Dieser muss vor der Einfahrt in die Waschstraße aktiviert werden, damit unter anderem das Fahrzeug unter anderem auch frei durch die Anlage rollen kann. Zudem empfiehlt Tesla die Nutzung einer "kontaktlosen Autowäsche", bei der keine Bürsten verwendet und so Kratzschäden am Lack vermieden werden. Welche Besonderheiten für den Stromer gelten, kann im Benutzerhandbuch nachgelesen werden.

Vorsicht beim Hochdruckreiniger

Aufpassen sollte man beim Waschen eines E-Autos mit einem Hochdruckreiniger. Der Strahl sollte bei allen Autos generell nicht direkt auf den Unterboden gerichtet werden, ansonsten könnte durch den harten Wasserstrahl doch etwas Feuchtigkeit in die Batterie oder den Motor eindringen. Auch arbeitet man im Bereich der Ladebuchse besser nicht mit dem Hochdruckreiniger. Dagegen sind Türen, Dach oder Felgen unproblematisch. Hier sollte auf einen flachen Winkel und auf einen Abstand von mindestens 25 bis 30 Zentimeter beachtet werden, um Lackschäden zu vermeiden.

Eigentlich selbstverständlich aber trotzdem wichtig: E-Autos sollten nicht während des Ladevorgangs gewaschen werden. Ist eine Fahrzeugwäsche zu Hause geplant, dann sollte man sich vorab bei der Gemeinde darüber informieren, ob das in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde überhaupt erlaubt ist. Denn oftmals ist dies verboten oder an bestimmte Bedingungen geknüpft. Ansonsten drohen unter Umständen hohe Bußgelder.


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