-- Anzeige --

Arbeitsverträge zwischen Angehörigen: Ehegattenarbeitsverhältnis Teil I

03.04.2023 08:34 Uhr | Lesezeit: 2 min
Unterschrift unter Vertrag
Für die steuerliche Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen Angehörigen ist entscheidend, dass das Arbeitsverhältnis ernsthaft vereinbart und entsprechend den Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt wird.
© Foto: pojoslaw/Fotolia

Bei Ehegattenarbeitsverhältnissen wird der eine Partner vom anderen in seiner Firma oder im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit als Arbeitnehmer engagiert. Ehegattenarbeitsverhältnisse werden steuerlich aber nur dann anerkannt, wenn sie einem sogenannten "Fremdvergleich" standhalten.

-- Anzeige --

Bei Ehegattenarbeitsverhältnissen wird der eine Partner vom anderen in seiner Firma oder im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit als Arbeitnehmer engagiert. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert erklärt dazu, dass Ehegattenarbeitsverhältnisse steuerlich nur anerkannt werden, wenn sie einem sogenannten "Fremdvergleich" standhalten. Das heißt: das Anstellungsverhältnis muss so ausgestaltet werden, wie es zwischen fremden Dritten üblich ist. Dazu gehören ein Arbeitsvertrag und eine angemessene Lohnzahlung. Der Lohn sollte per Überweisung zur Auszahlung kommen, da dies den Nachweis der Lohnzahlung vereinfacht.

"Werden Vorteile gewährt, die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber unüblich sind, kann der Betriebsausgabenabzug verloren gehen", gibt Steuerberater Franz zu bedenken und nennt ein Beispiel: "So hatte das Niedersächsische Finanzgericht in seinem Urteil vom 10. November 2000 entschieden, dass eine an die angestellte Ehefrau gezahlte Abfindung keine Betriebsausgabe ist, da das Arbeitsverhältnis aus privaten Gründen beendet worden ist."

Für die steuerliche Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen Angehörigen ist entscheidend, dass das Arbeitsverhältnis ernsthaft vereinbart und entsprechend den Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt wird. Der BFH hat mit Urteil vom 17. Juli 2013 Erleichterungen bei den formalen Voraussetzungen für den Fremdvergleich zugelassen, wenn das Unternehmen den Familienangehörigen anstelle eines fremden Dritten einstellt.

Was bei Arbeitsverträgen zwischen Angehörigen zu beachten ist und wer überhaupt als Angehörige/r zählt, lesen Sie im Artikel Ehegattenarbeitsverhältnis Teil II.

-- Anzeige --
-- Anzeige --

HASHTAG


#Steuerberatung

-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


Servicetechniker (m/w/d)

Lehrte;Langenhagen

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Sprit+ Online ist der Internetdienst für den Tankstellenmarkt und richtet sich an Tankstellenunternehmer, Waschbetriebe, Mineralölgesellschaften und Verbände. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Politik, Shop/Gastro, Tank-/Waschtechnik und alternative Kraftstoffe enthält die Seite ein Branchenverzeichnis. Ergänzt wird das Online-Angebot um betriebswirtschaftliche Führung/Personalien und juristische Angelegenheiten. Relevante Themen wie E-Zigaretten, Energiemanagement und Messen findet man hier ebenso wie Bildergalerien und Videos. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Ein kostenloser Newsletter fasst 2x wöchentlich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Sprit+ ist offizielles Organ der IG Esso.