Schlammgrüne Einheitsverpackungen für ausnahmslos alle Tabakprodukte, Verbot weiterer Premium-Segmente wie Slim-Zigaretten, strenge Einheitsregeln und Aromaverbote auch für die
Nischenprodukte Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak; in den Verkaufsstellen – also auch Tankstellen – drohen Werbeverbote und Einschränkungen für die Warenpräsentation: Mit umfangreichen Plänen zielt die EU-Kommission auf ein "tabakfreies Europa", in dem niemand mehr zur Zigarette greift. Die prohibitive Politik macht auch vor der E-Zigarette nicht halt, die es künftig nur noch ohne Geschmack geben soll.
Die EU-Kommission will mit Verboten und neuen Einschränkungen das Gleichmachen im Tabakmarkt vorantreiben. Ein von Brüssel verordnetes Einheitssortiment soll Vielfalt und Wahlfreiheit für die Konsumenten noch enger begrenzen und zugleich die Ertragskraft der Branche empfindlich schwächen. Der Verkauf von Tabakwaren und E-Zigaretten soll immer weniger Geld in die Ladenkassen spülen.
"Der Handel leidet bereits massiv unter steigenden Lohn- und Energiekosten. Ein zusätzlicher Angriff auf Umsatz und Ertrag gefährdet den Fortbestand zahlreicher Tabakgeschäfte und der dortigen Arbeitsplätze. Die vielen Händler in Deutschland müssen jetzt entschieden Nein zu dem Griff Brüssels in ihre Ladenkasse sagen!", appellierte Steffen Kahnt, Geschäftsführer des Bundesverbands des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE).
""Es geht um Ihre Existenz!""
Claus Obholzer, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA)
Ein wichtiges Standbein für Tankstellen
Tabakwaren sind für viele Händler größter Umsatzposten und ein entscheidender Frequenztreiber für ein ertragreiches Nebengeschäft. Dies gelte auch für das Shopgeschäft der Tankstellen, so Jürgen Ziegner, Geschäftsführer des Zentralverbands des Tankstellengewerbes (ZTG): "Für Eigentümer und Pächter von Tankstellen ist der Tabakverkauf ein wichtiges, verlässliches Standbein in einer schwierigen Transformationsphase. Dieses Standbein darf Brüssel den Tankstellen nicht wegziehen."
Die Brüsseler EU-Kommission bereitet gegenwärtig eine erneute Verschärfung der EU-Tabakproduktrichtlinie vor, die EU-weit die Regeln für Tabak, E-Zigaretten und andere Nikotinprodukte festlegt. Hierbei muss die Kommission die Meinung von Bürgern und Betroffenen berücksichtigen und hat deswegen am 21. Februar 2023 eine zwölf Wochen laufende öffentliche Befragung auf ihrer Internetseite gestartet.
Claus Obholzer, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) erklärte dazu: "Bereits heute sind Tabakprodukte, E-Zigaretten und andere Nikotinprodukte stark reguliert. Die EU Pläne zielen jetzt auf weitere, verschärfte Regulierungen und: langfristig soll die ganze Kategorie in einem 'tabakfreien Europa' abgeschafft werden. Wir appellieren an unsere Einzelhandelskunden: Verschaffen Sie sich in der Konsultation lautstark Gehör! Es geht um Ihre Existenz!"
Das Bündnis aus Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE), Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA), Zentralverband des Tankstellengewerbes (ZTG) und Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) fordert einen Stopp der EU-Pläne und ruft deswegen alle Händler von Tabakwaren und E-Zigaretten in Deutschland auf, an der öffentlichen Befragung teilzunehmen und gemeinsam deutlich Nein zum Griff der EU in die Ladenkassen zu sagen. "Die Regeln für Tabak und E-Zigaretten werden jetzt von Brüssel für die nächsten Jahre vorbereitet. Als Tabakfamilie müssen wir deswegen zusammenstehen und alle gemeinsam die EU-Befragung als Chance nutzen, um den Angriff auf unsere Branche abzuwehren", sagte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE.
Das Verbändebündnis bereitet aktuell eine Anleitung mit hilfreichen Tipps und Hinweisen für eine einfache und schnelle Beteiligung an der öffentlichen Befragung der EU-Kommission vor. Alle betroffenen Händler erhalten damit die Möglichkeit, mit nur wenigen Klicks ihre Meinung zu sagen. Diese Anleitung wird kurzfristig breitflächig im Handel verteilt werden. Zusätzlich wird die Anleitung zusammen mit weiteren Informationen auf einer Internetseite verfügbar gemacht.