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Alternative Kraftstoffe: Aus für LPG-Umrüstung?

07.07.2017 15:07 Uhr
Alternative Kraftstoffe: Aus für LPG-Umrüstung?
LPG-Umrüstern droht Ungemach: TÜV und Dekra stellen keine Einzelabgasbescheinigungen mehr aus.
© Foto: DVFG

Weitgehend unbemerkt von vielen Beteiligten hat der Verband der Technischen Überwachungs-Vereine (VdTÜV) die Umrüstung von Altfahrzeugen auf LPG deutlich erschwert.

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Groß war die Freude in der Branche über eine politische Entscheidung im Juni: Der Bundestag hatte beschlossen, den ge- änderten Entwurf zum Energiesteuer- und Stromsteuergesetz anzunehmen. Damit ist Autogas nun länger steuerbegünstigt.

Der ursprüngliche Regierungsentwurf hatte vorgesehen, die Steuerbegünstigung für Autogas Ende 2018 auslaufen zu lassen. Jetzt wurde sie bis Ende 2022 verlängert, allerdings schmilzt sie ab 2019 jährlich um 20 Prozent ab. Ab 2023 verlangt der Fiskus dann etwa 14,7 Cent mehr pro Liter als heute, hat der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) ausgerechnet. „Mit dem Beschluss, die steuerliche Begünstigung für Autogas zu verlängern, würdigt der Deutsche Bundestag den Beitrag von Autogas zu Treibhausgasminderung und Luftreinhaltung. Die Abgeordneten honorieren damit außerdem die bewusste Entscheidung von rund 450.000 Autogasfahrern für den emissionsarmen Kraftstoff “, kommentierte Rainer Scharr, Vorsitzender des DVFG, die Verabschiedung des Gesetzes. Und auch der Zentralverband des Tankstellengewerbes (ZTG) ist zufrieden. Dank der Zusammenarbeit der Verbände war es gelungen, maßgebliche Politiker davon zu überzeugen, dass es nicht sinnvoll sein könne, den einzigen funktionierenden Alternativkraftstoff abzuwürgen. „Zwar hätten wir uns eine Gleichbehandlung für Autogas und Erdgas gewünscht, doch der jetzige Kompromiss ermöglicht Autogasanbietern und Verbrauchern, Entscheidungen für und Investitionen in diese Technik wohlüberlegt zu treffen. Mit dieser Planungssicherheit hat Autogas auch nach 2022 noch eine Chance“, sagte ZTG-Geschäftsführer Jürgen Ziegner.

Neue Entscheidung des VdTÜV

Doch nun droht Ungemach aus einer anderen Richtung: Die Umrüstung von Gebraucht- wie Neufahrzeugen wird in Zukunft deutlich erschwert. Bisher konnte der Fahrzeughalter den Einbau der Autogasanlage einfach beauftragen, anschlie- ßend stellten Dekra oder TÜV eine Einzelabgasbescheinigung aus. Dieses seit 2006 geübte Verfahren wird jetzt nach einem Beschluss der im VdTÜV zusammengeschlossenen technischen Dienstleister ge- ändert. „Bei der Überprüfung des VdTÜVMerkblatts 750 wurde festgestellt, dass die Anforderungen aus der Verkehrsblatt-Verlautbarung von 2007 nicht hinreichend deutlich abgebildet waren. Das VdTÜVMerkblatt 750 für LPG-Anlagen wurde daher an den Stand der Technik angepasst und betont, dass die Handhabung der Abgaseinzelbestätigungen auf Grundlage der UNECE R115 erfolgen muss. Das Merkblatt formuliert den Anspruch, dass das Typgenehmigungsverfahren der Gasanlagen stets einer Einzelgenehmigung vorgezogen werden soll“, erklärt der VdTÜV.

Dämpfer für Umrüster

Aufgrund dieser Neuregelung dürfen nach dem 3. Quartal 2017 nur noch Fahrzeuge mit einer nach ECE-R-115 genehmigten Autogasanlage umgerüstet werden, TÜV und Dekra stellen keine Einzelabgasbescheinigungen mehr aus. Doch für die im Ausland produzierten Anlagen liegen die notwendigen R-115-Dokumente in der Regel nicht vor. Und da die Genehmigungsverfahren für die Fahrzeuge jedes einzelnen Herstellers durchgeführt werden müssen, ist nicht zu erwarten, dass die Gasanlagenbauer bereit sind, diesen Aufwand zu leisten. „Die Anzahl der umrüstbaren Fahrzeuge wird in der Zukunft erheblich eingeschränkt. Ich gehe davon aus, dass es nur für zehn Prozent der am Markt zugelassenen Fahrzeuge eine Autogasanlage mit R-115-Zulassung gibt“, erklärt Autogasexperte Elbert Vleeshhouwer. Seine Prognose: Mit der Entscheidung des VdTÜV werde dem Markt für Autogasumrüstungen und mittelfristig auch dem Autogasabsatz praktisch der Boden entzogen.

DVFG begrüßt Neuregelung

Der Flüssiggasverband hält die Neuregelung dagegen für unproblematisch: „Damit möchte man unter anderem dafür sorgen, dass die Abgasemissionswerte von umgerüsteten Autogasfahrzeugen den positiven Verbrennungseigenschaften des Kraftstoffes entsprechen. Der DVFG betrachtet die Entscheidung des VdTÜV langfristig als Chance für die Autogasbranche, denn die in der Regelung enthaltenen Vorgabenüberzeugen mit besonders klar definierten Qualitätsstandards. Gerade vor dem Hintergrund drängender umwelt- und energiepolitischer Herausforderungen kann so der Beitrag von Autogas zur CO2-Vermeidung und zur Reduktion von Luftschadstoffen gesichert werden.“

Hoher Genehmigungsaufwand

Auch der VdTÜV sieht keine Probleme: „Die Ergänzung bedeutet keinesfalls ein zwingendes Aus für Umrüster. Erforderlich wird es allerdings, dass sie, sofern sie eigene Anlagen anbieten möchten, sich den Anforderungen des Genehmigungsverfahrens stellen oder die Umrüstungen mit genehmigten Anlagen durchführen“, meint der VdTÜV. Mit dieser Aussage, so Vleeshhouwer, mache es sich der VdTÜV allerdings zu einfach. „Dass mit Erlangung von ECE-R-115 Genehmigungen für eine Fahrzeugfamilie wie Volkswagen rund 100 verschiedene Einbauanleitungen und mindestens acht bis zehn Abgasmessungen durchgeführt werden müssen, also über einen Betrag von deutlich über 100.000 Euro diskutiert werden muss, interessiert den VdTÜV nicht“, kritisiert Vleeshhouwer. Da im europäischen Ausland andere Vorgaben gelten, werden die vornehmlich in Italien angesiedelten Hersteller von Gasnachrüstanlagen kein Interesse haben, Kosten für Genehmigungsverfahren für den deutschen Markt aufzubringen. Der erste Gasanlagenimporteur Gasdrive (BRC) habe bereits Konsequenzen gezogen, so Vleeshhouwer, seine Betriebsstätte geschlossen und den Mitarbeitern gekündigt.

(Autor: Dagmar Ziegner; der Artikel erschien in Sprit+ Ausgabe 8.2017.)

Infokasten: Autogas oder Erdgas: Was ist umweltfreundlicher?

Mit Autogas und Erdgas betriebene Motoren haben bei der Verbrennung einen geringeren CO2-Ausstoß als vergleichbare Benzinmotoren. So lässt sich mit LPG eine Reduktion von 10 bis 15 Prozent erreichen. Bei modernen CNG-Fahrzeugen liegen die Werte zwischen 20 und 25 Prozent. Zudem sind die Schadstoffe im Abgas vor allem im Vergleich mit einem Diesel sehr gering: Erdgas- und Autogasfahrzeuge setzen kaum Rußpartikel und keinen Feinstaub frei. Das aus Methan bestehende Erdgas hat weniger Kohlenmonoxid und Schwefeldioxid im Abgas. Befürworter von Erdgas verweisen darüber hinaus auf die Zukunftsperspektive: Durch die Beigabe von Biomethan können die Erdgasfahrzeuge ihre Ökobilanz deutlich verbessern. Autogas hingegen ist ein Nebenprodukt der Erdölverarbeitung, erneuerbares Autogas gibt es nicht. Aktuell ist der Beitrag zur CO2-Einsparung durch Autogas allerdings deutlich höher: Den 450.000 LPGFahrzeugen stehen gerade einmal 100.000 Erdgasfahrzeuge gegenüber. (dz)

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